Handgepäck, Sperrgepäck, Umzugsunternehmen? Wohin mit Kinderwagen, Autoschale und Co.?
Wer schon einmal mit dem Auto und dem Kleinkind in den Urlaub gefahren ist, der weiß: Mitunter gerät der Kofferraum schon beim Kinderwagen an seine Grenzen. Das Reisen mit Kindern ist meist mit erhöhtem Gepäckaufkommen verbunden. Wer keinen Kinderwagen mehr benötigt, ist schon einmal im Vorteil. Denn ein Buggy, besonders die klein zusammenfaltbaren, lassen sich auch als Handgepäck im Flugzeug verstauen. Wobei es auch hier wieder Unterschiede zwischen den einzelnen Fluggesellschaften gibt.
Ein Kinderwagen beispielsweise kann als Sperrgepäck beim Check-in abgegeben werden. Bei vielen Airlines ist dies kostenfrei – oft dürfen Familien bis zu zwei große Gepäckstücke kostenfrei als Sperrgepäck aufgeben.
Bei einigen Fluggesellschaften ist es zudem möglich, mit dem Kinderwagen bis zum Gate zu fahren. Hier wird er vom Flugpersonal entgegengenommen und Ihnen beim Ausstieg wieder ausgehändigt. So ersparen Sie sich das Warten am Gepäckband oder gar der Weg zur Ausgabestelle für Sperrgepäck. Dadurch, dass der Kinderwagen nicht verpackt ist, kann es natürlich zu Verschmutzungen kommen.
Die großen Gepäckstücke sind verstaut, alle haben ihren Sitzplatz und das Abenteuer Flugzeugfliegen kann beginnen. Und dann kommt der große Hunger. Abhängig von der Flugdauer und natürlich dem Alter des Kindes reicht eine gut sortierte Auswahl an (gesunden) Snacks. Für die Jüngsten können auch Milchpulver und Gläschen mit Babynahrung mit in die Kabine genommen werden. Bei vielen Airlines dürfen die Mengen auch die 100 ml –Grenze überschreiten.
Idealerweise sind alle mitgeführten Lebensmittel originalverpackt und in nachvollziehbarer Menge vorhanden. Am besten Sie nehmen nur so viel Gläschen mit, wie das kleine Schleckermäulchen während des Flugs verzerrt. Eins, zwei in Reserve, falls es am Gepäckband länger dauert.
Reisen mit Kleinkind – das sagt der Gesetzgeber
Der Ausweis ist das A und O, um überhaupt ein anderes Land bereisen zu können. Das Erfassen der Kinder im Reisepass der Eltern geht schon seit 2012 nicht mehr. Entsprechend benötigt jeder Mensch, auch ein ganz neuer Erdenbürger von nur wenigen Tagen, ein eigenständiges Lichtbilddokument, welches beim ortsansässigen Einwohnermeldeamt beantragt wird. Kinderreisepässe sind in der Regel für ein Jahr gültig.
Etwas anspruchsvoller wird es, wenn nur ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind die Flugreise antritt. Dann sollte der Elternteil unbedingt folgende Dokumente mit sich führen, sofern die gemeinsame Sorge besteht:
- Einverständniserklärung des (anderen) Personenberechtigten inklusive einer kleinen Schilderung über die Reisedauer und den Verlauf der Reise
- eine Kopie des Ausweisdokumentes (Reisepass oder Personalausweis) des nicht-mitreisenden Elternteils
- die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit des anderen Elternteils
Wo sitzt mein Kleinkind während des Flugs?
Auch die Airlines haben natürlich bezüglich der Flugreise von Kindern bestimmte Vorschriften. So ist es gang und gäbe, dass Kinder, die bis zum Ende der Reise noch nicht ihren zweiten Geburtstag gefeiert haben, auf dem Schoß eines Elternteils mitreisen. Hierfür gibt es eigens Sicherheitsgurte, die an dem Gurt des Erwachsenen befestigt werden. Wobei der Sicherheitsaspekt dieses sogenannten Loop-Belts stark infrage gestellt wird. Sitzt das Kleinkind unter zwei Jahren mit bei Ihnen auf dem Schoß, ist in der Regel kein eigenständiges Flugticket nötig, lediglich eine Servicepauschale wird von der Airline erhoben.
Wer es etwas komfortabler und vor allem sicherer mag, der kann für sein Kleinkind unter zwei Jahren einen eigenen Sitz buchen. Meist bieten die Fluggesellschaften vergünstigte Tarife für die jungen Passagiere. Aber Achtung: Sicherheit geht vor! Ähnlich wie im Auto sollten auch im Flugzeug entsprechende Kinderrückhaltesysteme verwendet werden. Hier ist es ratsam, sich direkt bei der Airline zu informieren, denn nicht alle Kindersitze sind zulässig. Doch als Grundregel gilt:
- Kindersitze sollten möglichst auf einem Fensterplatz installiert werden; nie am Notausstieg
- Kindersitze müssen das Prädikat „for use in aircraft“ (aus dem Englischen übersetzt „für den Gebrauch in Flugzeugen“) aufweisen
- Der Kindersitz muss sich mit dem vorhandenen Becken-Gurt des Flugzeugsitzes befestigen lassen
Es ist durchaus ratsam, sich schon während der Reiseplanung bei den entsprechenden Airlines über das Fliegen mit Kindern zu informieren. Vor allem das Mitbringen des Kindersitzes ist sicherheitsrelevant und sollte, am besten schriftlich, mit der Fluggesellschaft abgeklärt werden. Wer kann, sollte statt eines Kinderwagens auf einen faltbaren Buggy zurückgreifen; der ist einfache verstaut. Mit den richtigen Snacks und dem gültigen Ausweis im Gepäck steht einer gelungenen Reise nichts im Wege.
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