Was Sie benötigen
- Fachkundigen Rat zum Thema Artenschutz
Die Bekämpfung von Fledermäusen ist strafbar
- Von einer Bekämpfung von Fledermäusen ist generell erst einmal abzusehen.
- Die Fledermaus, egal welcher Art, steht in ganz Deutschland unter Naturschutz. Das heißt, es ist strafbar sie zu entfernen, zu vertreiben, umzusiedeln oder gar zu töten.
Die Fledermaus vorsichtig aufspüren
- Um herauszufinden, ob Sie tatsächlich eine Fledermaus-Gruppe auf dem Dachboden oder am Haus haben, sollten Sie sich dort einmal genauer umschauen.
- Seien Sie dabei vorsichtig und stören Sie die Fledermäuse nicht, da sie sehr empfindlich sind. Hüten Sie sich auch davor, die Fledermaus anzufassen.
- Leuchten Sie mit einer Taschenlampe in die Ecken und Nischen des Dachbodens oder am Haus. Auf diese Weise entdecken Sie die Tiere sehr gut.
- Achten Sie beim Begehen des Dachbodens auch auf Kot oder unverdaute Insektenreste. Sie sind ein indirekter Hinweis auf Fledermäuse.
Insekten-Bekämpfung mit der Fledermaus
- Wenn Sie eine Fledermaus und ihre Artgenossen auf dem Dachboden oder am Haus finden, ist das an sich ein gutes Zeichen.
- Zum Einen helfen ihnen Fledermäuse bei der Bekämpfung anderer Schädlinge, wie Insekten und hierbei insbesondere Mücken.
- Zum Anderen fühlen sich Fledermäuse nicht überall wohl, da sie nicht überall die Unterschlupfmöglichkeiten finden, die sie benötigen.
- Erweist sich Ihr Dachboden beispielsweise als Fledermaus-Quartier, sollten Sie ihn schützen. Schließlich gehört die Fledermaus zu einer bedrohten Art und steht unter Naturschutz.
Im dringenden Fall Hilfe von Fledermaus-Experten aufsuchen
- Falls Sie die Vorstellung von einer Fledermaus-Gruppe unter Ihrem Dach allerdings beunruhigt, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen.
- Setzen Sie sich mit einer Naturschutzorganisation, zum Beispiel dem NABU in Ihrer Region, oder einem Fledermaus-Verein in Verbindung, der sich in Sachen Artenschutz bestens auskennt.
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