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Firmennamen schützen lassen - so wird's gemacht

Firmennamen schützt das Deutsche Patent- und Markenamt.
Firmennamen schützt das Deutsche Patent- und Markenamt.
Wer ein Unternehmen gründet, sollte sich den Firmennamen schützen lassen, um Verwechslungen mit anderen Firmen zu vermeiden. Ihr Unternehmen als Marke einzutragen, ist ganz einfach.

Was Sie benötigen

  • Anmeldeformular
  • eventuell Anlagen zum Firmenname, wie zum Beispiel die grafische Darstellung des Namens
  • Geld
  • Ihren Firmennamen können Sie sich ganz einfach schützen lassen, indem Sie ihn beim Deutschen Paten- und Markenamt in München als Marke eintragen lassen. Schützen können Sie dabei Worte, Zahlen, Buchstaben, Hörzeichen und Grafiken.
  • Ein Schutz ihres Firmennamens berechtigt Sie, Schadensersatzansprüche oder Unterlassungen gegenüber Dritten geltend zu machen, wenn diese ihren Firmennamen missbrauchen oder unwissentlich benutzen. Der Schutz des Firmennamens gilt für zehn Jahre.

Antrag auf Schutz des Firmennamens

  1. Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie das Formblatt W 7005 aus. Hier müssen Sie Ihren Firmennamen bzw. die grafische Gestaltung wiedergeben. Das Formblatt können Sie beim Deutschen Paten- und Markenamt beantragen oder von der Internetseite herunter laden.
  2. Auf dem Formblatt müssen Sie Angaben zu den Waren- und Dienstleistungen machen, die Sie unter diesem Firmennamen anbieten wollen. Die Gebühren für den Schutz berechnen sich nach der Menge dieser Angebote. Überlegen Sie hier gut, für welche Kategorien ihre Waren oder Dienstleistungen infrage kommen. Eine spätere Änderung oder Erweiterung ist nicht möglich.
  3. Sie sind verpflichtet, vor Antragsstellung zu überprüfen, ob ihr Firmennamen bereits existiert und Sie somit gegen ältere Markenrechte verstoßen. Diese Überprüfung wird nicht automatisch vom Deutschen Patent- und Markenamt durchgeführt. Sie sind ebenso selbst dafür zuständig, Verletzungen gegen ihren bereits geschützten Firmennamen anzuzeigen und aufzudecken. Das Patentamt stellt allerdings eine Datenbank zu Recherchezwecken zur Verfügung.
  4. Mit dem Erstantrag können Sie sogleich einen Antrag auf internationalen Markenschutz stellen. Allerdings wird dieser erst nach der nationalen Anmeldung bearbeitet. Eine Anmeldung kostet 300 Euro Grundgebühr, bei einer Onlineanmeldung werden 290 Euro fällig. Wenn Sie mehr als drei Waren- oder Dienstleistungsklassen unter diesem Firmennamen anmelden wollen, zahlen Sie für jede weitere Klasse 100 Euro. Wenn Sie einer ähnlichen oder irreführenden Markeneintragung widersprechen, kostet Sie das 120 Euro.
  5. Formulare finden Sie im Internet beim Deutschen Patent- und Markenamt.
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