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Fielmann-Gutschein richtig einlösen

Welche darfs denn sein?
Welche darfs denn sein?
Sie haben bei einem Gewinnspiel einen Gutschein von Fielmann gewonnen oder jemand hat Ihnen einen geschenkt? Dann herzlichen Glückwunsch! Der Weg zu Ihrer neuen Brille oder zu anderen Dingen, die Sie beim Optiker kaufen können, ist frei.

So ein Gutschein ist schon etwas Feines - jemand anders hat bereits für Sie gezahlt und Sie brauchen bloß noch in das jeweilige Geschäft zu gehen und auszusuchen. Auch der Optiker Fielmann verkauft solche Gutscheine oder gibt sie für Werbezwecke für Gewinnspiele und Verlosungen aus. Sie sind nun in den Genuss gekommen, einen solchen Gutschein zu haben. Wie lösen Sie ihn ein?

Hurra - Brille von Fielmann tatsächlich für Null

  • Ihr altes Brillengestell ist sowieso bereits recht wacklig - und unmodern ohnehin? Dann kommt Ihnen dieser Gutschein ja gerade recht und Sie brauchen sich nicht einmal zu fragen, wie denn das mit der Gültigkeit von solchen Gutscheinen ist und ob Sie wohl dazu kommen werden, ihn innerhalb des aufgedruckten Zeitraums einzulösen.
  • Wenn Sie eine Fielmann-Filiale kennen, haben Sie kein Problem. Gehen Sie zu den Ladenöffnungszeiten hin, suchen sich etwas im Wert des Gutscheins aus, bezahlen damit und können sich über eine neue Brille, Sonnenbrille, Kontaktlinsen & Co. freuen.
  • Kennen Sie sich mit Optikern in Ihrer Nähe nicht aus und wissen auch nicht, wo Sie eine Fielmann-Filiale finden, dann schauen Sie doch mal online bei Fielmann vorbei. Auf seiner Website hat Fielmann alle seine Filialen vermerkt - und eine davon liegt bestimmt auch in Ihrer Nähe. Einen Online-Shop hat Fielmann nicht, aber da das Geschäft mit Brillen eindeutig eine stark beratende Komponente hat, ist das auch verständlich.
  • Wenn Sie zum Einlösen Ihres Gutscheins ohnehin bei Fielmann sind, dann nutzen Sie doch auch gleich deren kostenlose Angebote, die vom Überprüfen Ihrer Sehstärke über Ultraschallreinigung Ihrer Brille bis zum Nachziehen und/oder Ersetzen der Schrauben an Ihrem Brillengestell reichen.

Noch Einiges zur Gültigkeit des Gutscheins

  • Auch wenn Sie es nicht sofort schaffen, Ihren Fielmann-Gutschein einzulösen, müssen Sie keine Angst haben - es gibt unabhängig vom Aufdruck auf Ihrem Gutschein Aussagen des Gesetzgebers, die besagen, dass Sie drei Jahre Zeit haben, einen Gutschein einzulösen. Und sollte die Gültigkeit (meist ein Jahr) scheinbar tatsächlich schon verstrichen sein und ein Kollege der entsprechenden Filiale Sie darauf hinweisen wollen - dann weisen Sie ihn doch Ihrerseits auf den Fielmann-Leitsatz "Der Kunde bist Du" hin, dann klappt das schon.
  • Eine andere Sache kann es sein, wenn Sie den Gutscheinbetrag nicht ganz ausnutzen und gern den Rest ausgezahlt bekommen möchten. Dazu ist niemand verpflichtet. Aber die Bitte um Neuaustattung eines Gutscheins über die verbleibende Restsumme ist nicht zuviel verlangt und sollte aus Kulanzgründen auch erfolgen. Dem Händler entstehen daraus ja keine Verluste.
  • Übrigens haben Sie sogar noch nach Ablauf der Dreijahresfrist einen Anspruch gegenüber Fielmann - wie gegenüber jedem Gutschein-Ausgeber, zwar nicht mehr auf Einlösung, wohl aber auf Erstattung des Geldwertes abzüglich des entgangenen Gewinns. Wenn Sie also ausgesprochen gute Augen haben und in den nächsten drei Jahren auch keine Sonnenbrille brauchen, könnten Sie's theoretisch auch "aussitzen" und sich dann von Fielmann  Geld auszahlen lassen.

Aber wer will das schon? Eine neue Brille ist nicht zu verachten, und sei es eine Sonnen- oder die erste Lesebrille. Deshalb also herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Gutschein und einen schönen Einkauf bei Fielmann!

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