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Ferienjob für Schüler ab 18 - was Sie dabei beachten sollten

Inhaltsverzeichnis

Mit Ferienjobs das Taschengeld aufbessern
Mit Ferienjobs das Taschengeld aufbessern
Warum nicht in den Ferien sein Taschengeld aufstocken? Ein Ferienjob für Schüler macht in vielerlei Hinsicht Sinn und die gesetzlichen Bestimmungen auch im Hinblick auf das Jugendschutzgesetz sind nicht mehr gegeben, sodass man ab 18 zu ganz unterschiedlichen Zeiten jobben kann. Als Schüler können Sie mit einem Ferienjob außer dem Geldverdienen die Vorteile von Engagement, Motivation, Disziplin etc. unter Beweis stellen, was sich bei der späteren Stellensuche sicherlich nicht hinderlich zeigen wird. Egal ob Sie einen einfachen Bürojob suchen oder eine technische Tätigkeit bevorzugen: Sammeln Sie Erfahrung in der neuen Arbeitswelt!

Was Sie benötigen

  • Zeit
  • Zeugnisse
  • Stellenangebote
  • Bewerbungsunterlagen
  • Arbeitsmotivation
  • Durchhaltevermögen

Beschäftigungsregeln für Ferienjobs bei Schülern ab 18

Wenn Sie als Schüler über einen Ferienjob Ihr Einkommen bzw. Taschengeld aufbessern wollen, sollten Sie ein paar Dinge beachten, damit Ihnen der Anspruch von Kindergeld, BAföG etc. nicht abhandenkommt:

  • Als Schüler dürfen Sie bis zu 50 Tage im Jahr in einem Ferienjob arbeiten, d. h. eine so genannte kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Arbeitszeit geregelt ist. Sie können 50 Tage auf das Jahr verteilt arbeiten oder eine Fünftagewoche über zwei Monate realisieren - so wie es Ihr Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsanfalls wünscht.
  • Sie haben auch gewisse Arbeitnehmerrechte während Ihres Ferienjobs. Das bedeutet, dass Sie auf Pausen und meist auch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestehen können.
  • Näheres können Sie dem jeweiligen Tarifvertrag entnehmen. Als Schüler kommen Sie noch in den Genuss der Sozialversicherungsfreiheit.
  • Weder Ihr Arbeitgeber noch Sie als Beschäftigter müssen für einen Ferienjob, eine kurzfristige Beschäftigung oder für einen kurzfristigen Minijob Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten. Allerdings muss der Zeitraum von maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Jahr eingehalten werden.
  • Ihr Arbeitgeber muss jedoch Sie als Ferienjobber bei der Minijob-Zentrale an-  bzw. bei Austritt abmelden.
  • Die Unfallversicherung für Ferienjobs wird durch den Arbeitgeber geregelt, der Beiträge zu dieser Pflichtversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft zu leisten hat.
  • Ein Ferienjob stellt grundsätzlich ein befristetes Beschäftigungsverhältnis dar und bedarf somit keiner ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.

Verdienstgrenzen im Ferienjob ohne Gefährdung von Unterstützungsgeldern

  • Um Kindergeldanspruch und BAföG-Zahlungen nicht zu gefährden, müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Als Schüler über 18 Jahre sollten Sie sich vorab über die aktuellen Verdienstgrenzen im Hinblick auf Kindergeld- bzw. Bafög-Anspruch informieren.
  • Verdienen Sie als Schüler weniger als 8004 Euro pro Jahr, bleibt bei Ihren Eltern für Sie auch der Kindergeldanspruch erhalten.
  • Die Einkommensgrenze für das BAföG bei Schülern und Studenten muss rechtzeitig beim Landratsamt erfragt werden.

Steuerliche Aspekte beim Ferienjob beachten

  • Hat man Ihnen als Schüler bzw. Auszubildender unberechtigt Lohnsteuer abgezogen, können Sie diese am Jahresende über den Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt zurückfordern.
  • Da bei einem 400-Euro-Job keine Abgaben gezahlt werden müssen, bleibt bei Ihnen als Ferienjobber am Schluss oft mehr übrig als bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit mehr Einkommen, bei dem auch noch Steuern abgeführt werden müssen.
  • Ein Minijob im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ist für Sie auch als Schüler versicherungsfrei. Es fallen somit keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung an, wenn Sie in einem Minijob beschäftigt sind.
  • Ihr Arbeitgeber muss für die geringfügig entlohnte Beschäftigung Pauschalbeträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung entrichten.

Recherchieren Sie also rechtzeitig in den verschiedenen Medien wie Internet, Jobbörsen, Agentur für Arbeit oder Lokalzeitungen, damit auch Sie sich Ihren Nebenverdienst über einen Ferienjob sichern können. Unseriöse Anbieter, die Vorkasse für einen Ferienjob verlangen, sollten Sie selbstverständig meiden.

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