Welche Vorschriften gelten beim Heizen mit Holz?
Seit Dezember 2014 müssen nach und nach veraltete Holzöfen ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie bestimmte Emissionsgrenzwerte überschreiten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regeln dabei die Reduzierung der Feinstaubbelastung für Feuerstätten, d. h. Herde, Kamine, Kachelöfen und ähnliches.
Welche Feuerstätten sind betroffen?
Besonders betroffen sind dabei Feuerstätten, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden. Diese Kamine und Kachelöfen fallen unter die Vorschriften und damit auch die Übergangsfristen. Eine der Übergangsfristen lief Ende 2020 aus, die nächste endet im Jahr 2024. Bis dahin müssen die Anlagen nachgerüstet sein oder stillgelegt werden.
Dabei gilt:
- Für Grundöfen und Einzelraumfeuerungsanlagen müssen Sie einmalig nachweisen, dass eine Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachgerüstet wurde, z. B. ein Staubabscheider, umgangssprachlich auch Feinstaubfilter genannt oder Katalysator.
- Für Festbrennstoffkessel wie Pelletkessel müssen Sie regelmäßig nachweisen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Wenn Sie einen Staubabscheider für den Festbrennstoffkessel nachrüsten, können Sie Ihr Gerät weiterverwenden.
- Für neue Kamine oder Kaminöfen wird der Nachweis mit der Typprüfung erbracht. Das Nachrüsten eines Staubabscheiders ist gesetzlich nicht gefordert, allerdings mit Blick auf die Umweltbelastung empfohlen.
Wer muss nachrüsten?
Nachrüsten oder stilllegen muss prinzipiell jeder, dessen Kamin oder Kaminofen die in der 1. BImSchV festgelegten Grenzwerte überschreitet.
Außerdem ist der Prüftermin laut Typschild entscheidend:
- Anlagen mit einem Prüftermin zwischen 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 mussten schon bis spätestens 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
- Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist.
Ob Ihr Kaminofen die Grenzwerte überschreitet, können Sie im Datenblatt des Gerätes nachsehen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik, kurz HKI, hat eine Datenbank zusammengestellt, mit Informationen dazu, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe die gesetzlichen Anforderungen einhält.
Für den Weiterbetrieb benötigen Sie:
- Herstellerbescheinigung, die angibt, dass das Gerät die Grenzwerte nach 1. BImSchV nicht überschreitet.
- Nachweis über die Schadstoffausstoßmessung vor Ort.
- Nachweis über den Einbau eines entsprechenden Staubabscheiders.
Welche Filterarten gibt es?
Staubabscheider werden in passive und aktive Systeme unterschieden:
Aktive Filter
Aktive Feinstaubfilter für Ihren Kaminofen kosten etwa 1.000 Euro und müssen vom Fachmann eingebaut werden. Sie werden direkt in der Abgasleitung des Kamins angebracht und scheiden Feinstaub elektrostatisch ab. Ein Stromanschluss ist also notwendig. Hier muss ggf. mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Die Filter weisen einen Wirkungsgrad von immerhin 90 % auf.
Passive Filter
Passive Feinstaubfilter für Ihren Kamin liegen preislich bei ca. 300 Euro. Sie arbeiten mit Filterkassetten, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Im passiven Feinstaubfilter wird der Feinstaub beim Durchströmen der Abgase am Katalysator angelagert und teilweise verbrannt, schädliche Stoffe werden dadurch in weniger schädliche Stoffe umgewandelt.
Feinstaubfilter im Kaminofen selber einbauen?
Lassen Sie sich im Vorfeld von dem zuständigen Schornsteinfeger beraten, ob eine Nachrüstung möglich ist.
Die aktiven Filter werden in den Abgasrohren beziehungsweise dem Ofenrohr angebracht und müssen von einem Fachbetrieb installiert werden. Sämtliche Rauchgase müssen hierbei den Filter also direkt passieren. Auf diese Weise erreichen diese Systeme auch eine sehr hohe Effizienz. Allerdings ist bei einem aktiven System immer ein elektrischer Anschluss vonnöten.
Passive Systeme werden am Übergang des Specksteinofens in das Rauchrohr oder direkt vor dem Abgasstutzen eingebaut. Bei diesen müssen die einzelnen Filtereinsätze nach gewisser Zeit, meist alle ein bis zwei Jahre, ausgewechselt werden. Denn die Filterkassetten verschmutzen abhängig von der Nutzung des Kamineinsatzes dabei unterschiedlich stark. Dafür können die meisten passiven Filtersysteme eigenhändig, gemäß der Anleitung des jeweiligen Herstellers installiert werden. Achten Sie genau auf die Anweisung, da die je nach Modell sehr unterschiedlich sein kann. Es ist jedoch wichtig einen Profi, also einen Fachbetrieb, zumindest ein Auge auf den Einbau werfen zu lassen, da ein unsachgemäßer Einbau dafür sorgen kann, dass der Kamin nicht mehr effizient funktioniert. Das kann auch lebensgefährlich werden. Gut wäre es, einen Kohlenmonoxid-Melder aufzustellen. Das ist bei Feuerstellen sowieso ratsam.
Sehr wichtig zu wissen ist, dass das Nachrüsten einer Filteranlage eine Änderung der gesamten Anlage darstellt. Das wiederum heißt, dass diese durch einen Schornsteinfeger geprüft und abgenommen werden muss.
Gerade alte Kamine müssen nach dem BImSchG mit Filtern nachgerüstet oder stillgelegt werden. Mit unseren Tipps und Tricks wissen Sie, was künftig auf Sie zukommt und wie Sie mit Feinstaubfiltern nachrüsten und so umweltfreundlich heizen können.
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