Abfallentsorgung - Regionale Unterschiede bei Farben und Farbeimern
- Wie generell bei der Abfallentsorgung, gibt es auch speziell bei den Vorgaben zum Entsorgen von Farben und Farbeimern innerhalb Deutschlands regionale Unterschiede.
- Am besten fragen Sie daher direkt beim ansässigen Entsorgungsdienst nach wo und wie Sie die Farbeimer am besten umweltfreundlich entsorgen können.
- Im folgenden erhalten Sie vorab schon mal einige allgemein übliche Richtlinien. Beachten Sie, dass das unsachgemäße Entsorgen von Farben und Farbeimern zum Beispiel an Waldrändern eine schwere Umweltsünde sowie eine Gefahr für Tiere und spielende Kinder darstellt.
Allgemeine Hinweise zum Entsorgen
- Beim Entsorgen von Farbeimern kommt es zunächst darauf an, ob sich noch Farbreste im Farbeimer befinden.
- Sofern vollständig entleerte und saubere Farbeimer von Wand- bzw. Dispersionsfarben mit dem Grünen Punkt - dem Symbol des dualen Systems in Deutschland - gekennzeichnet sind, können Sie diese wie andere wiederverwertbare Abfallstoffe einfach im gelben Sack entsorgen.
- Befinden sich noch Farbreste in den Eimern, macht es weiterhin einen Unterschied ob die Reste in den Farbeimern noch flüssig oder bereits vollkommen durchgetrocknet sind.
- Während Farbeimer von Dispersionsfarben, die noch flüssige oder noch nicht vollkommen durchgetrocknete Farbreste enthalten auf jeden Fall als Sondermüll zu entsorgen sind, werden vollständig ausgehärtete Farben in der Regel zum Baumischabfall gezählt und können entsprechend über die Restmülltonne entsorgt werden.
- Farbeimer und -dosen, die Reste oder Rückstände von Lösemitteln enthalten (zum Beispiel die meisten Lacke) müssen Sie hingegen immer im Orignalgebinde entsorgen. In der Regel können Sie die Gebinde beim örtlichen Schadstoffmobil abgeben. Ort und Einsatszeit des Schadstoffmobils erfahren Sie beim zuständigen Entsorgungsdienst.
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