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Fahrzeugschein: Wo steht das Leergewicht?

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VW Bulli  am Strand mit Sonnenschirm und Stühlen
VW Bulli am Strand mit Sonnenschirm und Stühlen © Collins Lesulie / unsplash.com
Spätestens in der Urlaubszeit, wenn die großen Koffer, die Taucherausrüstung und jede Menge Schnickschnack ins Auto oder den Wohnwagen gequetscht werden, wird das Leergewicht zu einem Thema. Wo steht es? Wie berechnet man die zusätzliche Nutzlast und vermeidet so ein Überladen?

Wofür braucht man das Leergewicht und wo steht es?

Ein überladenes Auto bringt erhebliche Risiken mit sich. So verlängert sich z.B. der Bremsweg und das Handling in Kurven wird erschwert. Wer mit einem zu schwer beladenen Auto erwischt wird, muss deshalb auch mit empfindlichen Strafen rechnen.

Mit dem Leergewicht und der zulässigen Gesamtmasse kann man die zulässige Nutzlast berechnen und so das Höchstgewicht der Ladung ermitteln. Damit wird festgelegt, was alles an Gepäck ins Auto darf und wann Schluss ist, damit das Fahrzeug nicht überladen wird und verkehrssicher bleibt.

Alle Daten, die Sie für die Berechnung der Höchstladung benötigen, wie das Leergewicht und die zulässige Gesamtmasse finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung I, auch Fahrzeugschein genannt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung Berechnung der zulässigen Nutzlast

Leider findet man die zulässige Nutzlast, also das Gewicht, dass Sie maximal beladen dürfen, nicht im Fahrzeugschein. Mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie es aber ganz leicht berechnen.

  1. Das Leergewicht ist das gesamte Gewicht Ihres Autos in leerem Zustand inklusive aufgefüllter Flüssigkeiten und rund 75 Kilo Fahrergewicht, d.h. ein aufgetanktes Auto mit Fahrer.
  2. Bei Autos, die nach 2005 gekauft wurden, finden Sie das Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung I, also dem Fahrzeugschein in der Zeile G. 
  3. Bei Autos, die vor 2005 gekauft wurden, stehen die erforderlichen Angaben unter Punkt 14.
  4. Die zulässige Gesamtmasse, auch zulässiges Gesamtgewicht genannt, beschreibt das maximale Gewicht, das das Fahrzeug im beladenen Zustand, wiegen darf.
  5. Wie viel das ist, finden Sie auch in der Zulassungsbescheinigung I in der Zeile F.1. Bei älteren Autos stehen die erforderlichen Angaben unter Punkt 15.
  6. Im letzten Schritt ziehen Sie das Leergewicht Ihres Autos von der zulässigen Gesamtmasse ab, um herauszufinden, wie hoch Ihre Nutzlast ist, nämlich genau das Gewicht, welches Sie zuladen dürfen. Das betrifft auch die Mitfahrer.

Mein Tipp: Bevor Sie das Urlaubsgepäck einladen, stellen Sie es wie beim Flugzeuggepäck auf die Waage. Vergessen Sie auch nicht, die Mitfahrer zu wiegen.

Welche Bußgelder drohen bei Überladung?

Der aktuelle Bußgeldkatalog zur Überladung sieht eine Toleranzgrenze von 5 % vor. Erst wenn das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 5 % überschritten wird, gibt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Bußgeldbescheid. Der kann je nach Grad des Verstoßes zwischen 10 Euro und 235 Euro liegen. Neben dem Bußgeld droht laut Bußgeldtabelle zudem zusätzlich ein Punkt in der Verkehrssünderkartei, wenn das Auto ein Übergewicht von mindestens 20 % hat.

Mein Hinweis: Bedenken Sie dabei, eine Weiterfahrt ist erst dann erlaubt, wenn die Überladung vor Ort behoben und das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschritten wird.

Sie wissen jetzt, wo sie das Leergewicht und die zulässige Gesamtmasse finden und können damit ganz einfach die zulässige Nutzlast berechnen, so vermeiden Sie es Ihr Fahrzeug zu überladen und können sicher und entspannt in den Urlaub fahren.

helpster.de Autor:in
 Ines Kieselhorst
Ines KieselhorstInes hat als Ausgleich zu Ihrer Tätigkeit als Autorin und Texterin die Gartenarbeit entdeckt. Als Kind einer Handwerkerfamilie ist sie mit dem Heimwerken aufgewachsen und bastelt gerne im Allgemeinen aber auch mal praktische Konstruktionen für den Garten.
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