Beantragen Sie eine Fahrtkostenrückerstattung
Wo beantragen Sie eine Fahrtkostenrückerstattung? Werden Fahrtkosten überhaupt erstattet und von wem? Diese Fragen haben Sie sich sicher bereits selbst gestellt.
- Bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen - Sie haben die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung für Bewerbungsgespräche zu beantragen.
- Sie sind berechtigt, Fahrtkosten rückwirkend erstattet zu bekommen - unabhängig ob Schüler, Student oder als arbeitslos Gemeldeter. Die Arbeitsagentur ist für die Ausbildungs- und Jobvermittlung zuständig und erstattet Ihnen den günstigsten Fahrpreis.
- Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, dann wird Ihnen in der 2.Klasse der volle Preis erstattet. Fahren Sie mit dem Auto, so wird Ihnen eine Kilometerpauschale für die kürzeste Strecke von Ihrem Wohnort zum Unternehmen gezahlt und zurück. Diese Pauschale ist an den Bahnpreisen angelehnt.
- Als Schüler wird sich Ihnen die Agentur für Arbeit in der 9.Klasse vorstellen und gegebenenfalls auch Bewerbungen und Vorstellungsgespräche als externe Institution in der Schule (als Tagesveranstaltung) anbieten. Weiterhin wird sich ein Berater oder Betreuer vorstellen, zu dem Sie auch für Einzel-Beratungstermine gehen können. Er wird Ihnen auch mehr zum Bewerbungsablauf und der Fahrtkostenrückerstattung erzählen können.
- Wichtig ist, dass Sie vor dem eigentlichen Test- oder Gesprächstermin im Unternehmen einen Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung von der Arbeitsagentur erhalten haben. Diesen müssen Sie sich vom Unternehmen bescheinigen lassen (Unterschrift mit Datum und Stempel) als Nachweis, dass der Termin wahrgenommen wurde.
- Den Antrag können Sie persönlich bei der Arbeitsagentur bei Ihrem Betreuer abholen oder sich zusenden lassen. Dort wird die Adresse des Unternehmens stehen.
- Für eine zügige Bearbeitung ist es notwendig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und die Fahrtkarten beigefügt sind.
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