Eine Fahrtkostenerstattung für die Wege zwischen Ihrem Wohnort und der Ausbildungsstätte bekommen Sie nicht automatisch, sondern sie müssen beantragt werden. Den Antrag können Sie je nach Art der Ausbildung bei Ihrem Arbeitgeber, bei der Schule oder auch beim Arbeitsamt stellen. Sie werden maximal in der Höhe der Kosten gewährt, die Sie tragen müssten, wenn Sie sich eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel kaufen würden.
Während der Ausbildung kann sich der Arbeitgeber an den Fahrtkosten beteiligen
- Einige Arbeitsgeber beteiligen sich während der Ausbildung ihrer Lehrlinge an den Fahrtkosten. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Ausbildungsbetrieb und legen Sie eine Berechnung der Kosten vor.
- Wird der Fahrtkostenerstattung entsprochen, gilt dies für Sie als Einkommen und Sie müssen dies in Ihren Unterlagen dementsprechend angeben.
Auch die Schulverwaltungsämter oder Arbeitsämter genehmigen eine Fahrtkostenerstattung
- Auch bei einer vollschulischen oder einer dualen Ausbildung haben Sie mitunter einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Wenden Sie sich an Ihre Schule oder an das für Sie zuständige Schulverwaltungsamt. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern mitunter verschieden.
- Es kann sein, dass nur ein Pauschalbetrag für die Fahrtkosten übernommen wird, der nicht Ihre gesamten Kosten decken wird. Da er jedoch eine kleine Entlastung darstellt, sollten Sie ihn in Anspruch nehmen.
- Achten Sie darauf, dass Sie eine Fahrtkostenerstattung generell nur für den kürzesten Weg bekommen. Außerdem dürfen Sie nur die Kosten für eine Monatskarte beanspruchen. Fahren Sie mit dem Auto, müssen Sie keine Berechnung der Fahrtkosten vorlegen, da Sie generell nur die Kosten für die Monatskarte kommen. Außerdem kann es sein, dass Sie begründen müssen, warum Sie mit dem Auto fahren wollen oder müssen.
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