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Fahrschule - Grundgebühr richtig kalkulieren

Inhaltsverzeichnis

Grundgebühr für die Fahrschule richtig kalkulieren.
Grundgebühr für die Fahrschule richtig kalkulieren.
Viele Interessenten (Fahrschüler) für einen Führerschein kommen in eine Fahrschule und treffen ihre Entscheidung nur nach der Höhe der Grundgebühr oder der Einzelkosten. Sie haben oft keine Vorstellung und kein Interesse von und an der seriösen Kalkulation der Preise in einer Fahrschule.

Was Sie benötigen

  • Informationen über feste Kosten in der Fahrschule
  • Kenntnisse zum Thema Kalkulation
  • evtl. ein Buch wie: Markus Pfalzgraf, Kalkulation in der Fahrschule

Die Grundgebühr einer Fahrschule beinhaltet nicht nur, wie von Fahrschülern oft irrtümlich angenommen wird, die Kosten für den Theorieunterricht, sondern auch die allgemeinen Aufwendungen im täglichen Fahrschulbetrieb.

Fahrschule - feste Kosten bei der Kalkulation berücksichtigen

Zur Kalkulation der Grundgebühr für die Fahrschule werden die festen Kosten herangezogen.

  • Zu den jährlichen festen Kosten gehören: Kfz-Steuern, Kfz-Versicherungen (Haftpflicht und Kasko), sonstige Versicherungen, Miete (Fahrschule, ggf. Garage oder Stellplatz), Kosten für Personal (auch Büro), Ausstattung, Reinigung, Telefon, Werbung, u. U. Steuerberatung u. a. Nicht zu vergessen ist auch die private Entnahme (Lohn) des Inhabers der Fahrschule.
  • Die Beträge zu den einzelnen Positionen finden Sie in kleinen Fahrschulen in der Einnahme-Überschuss-Rechnung unter „Bank“.
  • Wer in einer Fahrschule eine Leistung in Anspruch nimmt (Fahrausbildung als Anfänger oder zur Erweiterung auf eine andere Führerscheinklasse, Löschung des Automatikvermerks im Führerschein, Auffrischungsstunden, Teilnahme an einem Aufbauseminar), braucht dazu immer auch die gesamte Fahrschule inkl. Fahrschulverwaltung. Es ist also gerechtfertigt, allen Kunden (Fahrschülern und Nachschülern) einer Fahrschule nicht nur die betreffende Einzelleistung, sondern auch eine Grundgebühr zu berechnen.

Grundgebühr - so wird sie ermittelt

An einem angenommenen Beispiel (Inhaber der Fahrschule, kein weiterer Fahrlehrer,  eine Büroaushilfskraft) soll Ihnen die Kalkulation der Grundgebühr für die Fahrschule aufgezeigt werden.

  1. Ermitteln und addieren Sie die Jahreskosten folgender Kostenarten: Gehalt der Aushilfskraft (20 wöchentliche Arbeitsstunden) von € 4.080,-; Lohnnebenkosten (Pauschalabgabe an die Knappschaft) von € 1.224,-; Miete für die Fahrschule von € 6.462,-;  Sachversicherungen (Betriebshaftpflichtversicherung, Fahrschülerunfallversicherung, besondere Kfz-Haftpflichtversicherung für Nachschüler, Geschäftsversicherung, Rechtsschutzversicherung) von € 1.090; Werbung (z. B. Telefon, Internet) von € 840,-; Beiträge (Arbeitsschutz ASD, Zentralvergabe für Aufbauseminare u. a.) von € 420,-. Bis hierher fallen € 14.116,- an anrechenbaren Kosten für die Grundgebühr (allgemeine Aufwendungen) in der Fahrschule an. Steuerberatungskosten und Reinigungskosten fallen nicht an, da im angenommenen Beispiel die entsprechenden Buchhaltungs- und anderen Arbeiten von der Büroaushilfskraft erledigt werden.
  2. Zu diesem Betrag addieren Sie die anteilige private Entnahme des Inhabers der Fahrschule (z. B. für den theoretischen Unterricht u. a.)  von € 2.000,-. Daraus ergeben sich nun Jahreskosten der Fahrschule in Höhe von € 16.116,-.
  3. Nehmen wir an, die Fahrschule bildet pro Jahr 51 Fahrschüler aus (Seminarteilnehmer), ergibt sich nach der Division der Jahreskosten durch die Anzahl der Fahrschüler (16.116,-  dividiert durch 51) eine Grundgebühr von € 316,- pro Fahrschüler.
  4. Da diese Grundgebühr besonders in den Fahrschulen der neuen Bundesländer erfahrungsgemäß  nicht durchsetzbar ist, bleibt die praktizierte Grundgebühr erheblich unter diesem kalkulierten Betrag. Um rentabel wirtschaften zu können, wird die Differenz auf Fahrstunden, Sonderfahrten und Vorstellungsentgelte zur Prüfung umgeschlagen.
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