Zoll - ein notwendiges Übel
Wer viel reist, ist mit Sicherheit schon einmal in eine Zollkontrolle geraten. Meist ziehen die Beamtinnen und Beamten am Flughafen einzelne Reisende aus der Menge und kontrollieren stichprobenartig deren Gepäck. Der Grund hierfür ist, dass Waren ab einem bestimmten Wert nicht einfach eingeführt werden dürfen, also am Fiskus vorbei, sondern dass für sie Gebühren fällig werden. Doch auch, wer Waren ausführen will, muss bestimmte Dinge beachten und darf nicht einfach stillschweigend mitnehmen, was er möchte. Vor allem ist es bei der Ausreise aus der EU wichtig, bestimmte Waren mithilfe eines EXA-Dokuments (hieß früher EX1) anzugeben.
Das EX1-Dokument und sein Nutzen
- Wer Waren unter einem Wert von 1000 Euro in Drittländer ausführt, also aus den Mitgliedsstaaten der EU heraus, muss sich wegen dem Ausfüllen komplizierter Dokumente keine Sorgen machen, denn in diesem Fall reicht eine Rechnung als Nachweis für die Ware.
- Steigert sich der Wert, und das gilt nicht pro Warenart, sondern pro Gesamtware, die ausgeführt werden soll, ändert sich das, denn bei einem Wert von über 1000 Euro muss das EX1-Dokument ausgefüllt werden.
- Dies muss elektronisch geschehen. Das entsprechende Formular kann beim Zoll angefordert und dann eingereicht werden. Es existiert nur ein Formular, dem dann je nach Ausfuhrart ein Code zugeordnet wird, also beispielsweise EXA oder EXZ.
- Eingereicht werden kann das ausgefüllte Dokument von Menschen mit ELSTER-Zugang über entsprechende Software, von allen anderen über ein vom Zoll bereitgestelltes System.
- So oder so wird dem Formular ein Handbuch mitgeliefert, das das Ausfüllen deutlich vereinfacht. Wer sich dennoch nicht damit anfreunden kann, sollte in einer nahen Spedition nach einem Zollagenten suchen. Dieser nimmt zwar Geld für seine Dienste, kennt sich dafür aber mit dem Ausfüllen aus und erledigt es fehlerfrei.
Fazit: Wenn Sie Waren großen Werts aus der EU ausführen, denken Sie daran, dass der Zoll davon wissen muss.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?