Im Antiquariat Elfenbeinschmuck korrekt kaufen
- Elfenbeinschnuck muss immer zusammen mit Citespapieren verkauft werden. Antiquariate, die korrekt arbeiten, werden Ihnen zu jedem Elfenbeinschmuckstück eine Originalcitesbescheinigung mitgeben.
- Ist ein Händler nicht in der Lage die Herkunft des Elfenbeins, aus dem das Schmuckstück gefertigt wurde, zu belegen oder kann der Händler mit der Bescheinigung nicht nachweisen, dass es sich um historischen Elfenbeinschnuck handelt, nehmen Sie vom Kauf der Ware Abstand. Wenn Sie Elfenbeinschmuck ohne Citesbescheinigung kaufen, machen Sie sich strafbar.
Was ist eine Citesbescheinigung für Elfenbeinschmuck?
- Da Elfenbeinschmuck fast ausschließlich aus den Stoßzähnen von Elefanten hergestellt wird und diese unter strengem Naturschutz stehen, muss das Elfenbein, aus dem der Schmuck gefertigt wurde, legal bei uns eingeführt sein. Dazu stellt das Umweltamt sogenannte Citespapiere aus. Diese Unterlagen dokumentieren lückenlos, wie und wo die Menge an eingeführtem Elfenbein verarbeitet wurde.
- Elfenbeinschmuck ist ohne Citespapiere wertlos, da er nicht verkauft werden darf. Wenn Sie Elfenbeinschmuck besitzen, der vor 1970 gefertigt wurde, können Sie beim Umweltamt eine Citesbescheinigung beantragen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?