Alle Kategorien
Suche

Einstellungszusage schreiben - welchen Stellenwert hat eine mündliche Zusage?

Mündliche Zusagen sind verbindlich
Mündliche Zusagen sind verbindlich © Alexander Klaus / Pixelio
Für ungeduldig auf Antwort Bewerber sind Briefe im heimischen Briefkasten immer willkommen. Die Freude ist umso, wenn die Post von einem Arbeitgeber ist, der die ersehnte Einstellungszusage schickt. Für Ihren Arbeitgeber hat das Schreiben einer Einstellungszusage bestimmte arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen muss ein Bewerber lediglich aufgrund einer erhaltenen Zusage für eine Einstellung nicht befürchten, da noch kein Arbeitsvertrag unterzeichnet vorliegt.

Einstellungszusage - neben Schreiben auch mündliches Zusagen möglich

  • Für einen Arbeitgeber ist Schreiben einer verbindlichen Zusage arbeitsrechtlich von Bedeutung. Wenn in dieser Zusage der Wille bekundet wird, Sie nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung einzustellen, kann er nicht einfach einen Rückzieher machen.
  • Arbeitgeber müssen vor dem Versenden einer Einstellungszusage einige Regelungen des Arbeitsrechts beachten. Der Betriebsrat muss in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern vor der Einstellung um Zustimmung gebeten werden.
  •  Ein Arbeitgeber kann Ihnen in einem solchen Fall auch vorbehaltlich zusagen. Er ruft Sie an und erkundigt sich nach Ihrer Entscheidung, ob Sie weiterhin am Jobangebot interessiert sind. Eine Zusage, nach Ihrer positiven Antwort, macht dann er von der Zustimmung des Betriebsrates abhängig.
  • Ihr Arbeitgeber teilt Ihnen am Telefon nochmals alle relevanten Punkte (Einstellungstermin, Arbeitsaufgabe, Position) mit.
  • Wenn die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt, erhalten Sie auf der Grundlage der mündlichen Zusage einen Arbeitsvertrag zugeschickt.
  • Die 2-fache Ausfertigung ist vom Arbeitgeber unterschrieben. Sie als künftiger Mitarbeiter werden gebeten, den Vertrag zu unterzeichnen und eine Ausfertigung zurück zu senden.
  • Halten Sie eine gesetzte Frist zur Rücksendung ein, sonst ist ein Arbeitgeber an seine Entscheidung nicht mehr gebunden.
  • Ausländische Personen müssen als Nicht-EU-Bürger (unter Umständen auch als EU-Bürger) erst eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen, um eingestellt zu werden.

Aufhebung einer verbindlichen Zusage zur Einstellung 

  • Wenn Arbeitgeber eine Einstellungszusage schreiben, ist sie verbindlich. Sie müssen allerdings berücksichtigen, dass diese Zusage nicht automatisch die gleichen Rechte wie bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages begründet.
  • Möchte Ihr Arbeitgeber seine Zusage revidieren, muss er mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag schließen. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, Ihnen das zugesagte Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (zwei Wochen) zu kündigen.
  • Sind Sie nicht mit einer einvernehmlichen Aufhebung der Einstellungszusage einverstanden, muss Sie der Arbeitgeber einstellen dann entsprechend betriebsbedingt kündigen.

Solange Sie keine schriftliche Kündigung vorliegen haben, ist das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet. Als Arbeitnehmer müssen Sie nach einer Einstellungszusage und einem fehlenden Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber schreiben, dass Sie ab sofort wie vereinbart arbeiten möchten.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: