Für einige Studiengänge und Ausbildungsberufe, beispielsweise im Gesundheitswesen oder in künstlerischen Bereichen, ist ein einschlägiges Praktikum Pflicht, das man häufig bereits in der Bewerbung nachweisen muss. Hiermit wollen Firmen und Institutionen prüfen, ob Sie eine Vorstellung von dem jeweiligen Beruf haben und wirklich daran interessiert sind.
Einschlägiges Berufswissen sammeln
Die Personalverantwortlichen in den jeweiligen Unternehmen und Einrichtungen wollen sichergehen, dass Berufsanfänger auch nach der Ausbildung im Unternehmen bleiben und sich wirklich für die ausgeschriebene Tätigkeit interessieren.
- Ein einschlägiges Praktikum ist eine berufsrelevante Hospitanz. Hierbei wird verlangt, dass Sie ein Praktikum in einem der ausgeschriebenen Stelle verwandten Bereich gemacht haben.
- Entweder sollten Sie das Praktikum dabei in einer ähnlichen Abteilung eines Unternehmens oder einer Institution absolviert oder aber sich mit Inhalten beschäftigt haben, die auf die ausgeschriebene Stelle passen.
Praktikum als Bewerbungskriterium
- Bewerben Sie sich auf eine technische Stelle, verlangt der potenzielle Arbeitgeber durch ein einschlägiges Praktikum den Nachweis, dass Sie bereits mit bestimmten Systemen und Programmen gearbeitet haben.
- Im künstlerischen Bereich, etwa bei der Bewerbung an einer Hochschule, wird von Ihnen der Nachweis eines einschlägigen Praktikums verlangt, um Ihr Interesse an Kreativität, aber auch das Arbeiten mit bestimmten Programmen und Techniken zu prüfen.
- Geeignet sind hierfür Nachweise über Tätigkeiten bei Agenturen, Grafikern, Architektenbüros, Designern und Werkstätten.
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