Was Sie benötigen
- Lohnsteuerprogramm bzw. Tabelle
Verschiedene Arten von Prämien
- Ein Arbeitgeber kann verschiedene Prämien auszahlen. So gibt es zum Beispiel leistungsbezogene Prämien, auch unter dem Begriff Gratifikation bekannt, und einmalige Prämien, die der Arbeitgeber auszahlt, weil zum Beispiel der Umsatz im letzten Jahr ungewöhnlich gestiegen ist. Doch gleichgültig, welche Prämie ausgezahlt wird, sie muss in jedem Fall versteuert werden.
- Bei einer einmaligen Prämie besteht noch das Problem, dass aufgrund des höheren Einkommens die Lohnsteuer erheblich ansteigen kann. Hier schlägt leider die Progression zu.
Die Einmalzahlung versteuern
- Das Versteuern einer einmaligen Prämie kann sich als sehr schwierig erweisen, zumindest ist diese Situation etwas kompliziert und sollte nur von einem Fachmann vorgenommen werden. Zumindest sollten Sie Ihren Steuerberater zurate ziehen.
- Zuerst müssen Sie den normalen Arbeitslohn versteuern. Anschließend müssen Sie zu diesem Arbeitslohn den Betrag der Prämie addieren. Aus diesem Ergebnis berechnen Sie nochmals die Einkommensteuer.
- Die Differenz zwischen der regulären Einkommenssteuer und der zweiten Berechnung müssen Sie als zusätzliche Lohnsteuer von der Prämie abziehen.
- Nachdem die Lohnsteuer für den Monatslohn so berechnet wird, indem der Monatslohn auf ein Jahr hochgerechnet wird und so die Steuer auf das jährliche Bruttoeinkommen veranschlagt wird, die einmalige Prämie jedoch nur einmal hinzugerechnet wird (also nicht auf ein Jahr hochgerechnet wird), entsteht eine relativ faire Versteuerung der Prämie: Die Prämie kann aber verursachen, dass durch das höhere Jahresbruttoeinkommen der Prozentsatz der persönlichen Lohnsteuer steigt. Dieser höhere Prozensatz wird jedoch nur auf den Betrag der Prämie angewandt, da zuvor das reguläre Einkommen normal versteuert wurde. So wird erreicht, dass in der Tat nur die Prämie mit einem höheren Steuersatz belegt wird.
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