Einjährige Ausbildung im Kosmetikbereich
- Inzwischen sind einjährige Ausbildungsberufe als vollwertige Berufe anerkannt. Gerade im Bereich der Schönheitspflege und der Altenpflege sind diese weit verbreitet.
- In der Regel beträgt die Dauer einer Ausbildung allerdings mindestens zwei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit um ein Jahr verkürzt werden, wenn beispielsweise der Ausbildungsstand schon weiter vorangeschritten ist oder eine höhere Zugangsvoraussetzung vorhanden ist. Dazu muss bei der IHK und beim Betrieb ein Antrag gestellt werden.
- In der Schönheitspflege sind einjährige Ausbildungen eher die Norm. So ist die Ausbildung zur Kosmetikerin eine staatlich anerkannte Ausbildung. In dieser Ausbildung lernen die Auszubildenden alles über die Gesichtspflege, Augenbrauen zupfen, färben und die allgemeine Körperpflege.
- Auch die Visagistin benötigt nur ein Jahr für ihre Ausbildung. Dabei handelt es sich meist um Ausbildungen an privaten Institutionen, die selbst finanziert werden müssen.
Ausbildungsberufe in der Alten- und Krankenpflegehilfe
- Anders sieht es hingegen in der Altenpflege und der Krankenpflege aus. Hier handelt es sich um Ausbildungen, die an normalen Berufsfachschulen angeboten werden.
- Im Unterschied zu den vollwertigen Ausbildungen, die drei Jahre dauern, ist der Tätigkeits- und Verantwortungsbereich allerdings eingeschränkt.
- So dürfen Krankenpflegehelfer keine Spritzen geben oder medizinische Geräte bedienen. Lediglich die Pflege des Kranken bzw. der Senioren und die Hilfe im Haushalt sind Teil des Aufgabenbereichs.
- Einjährige Ausbildungsberufe sind zwar anerkannte Ausbildungen. Allerdings sind hier auch der Verdienst und die Verantwortung nicht sehr hoch.
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