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Einen Frosch fangen? - Wissenswertes zum Tierschutz

Inhaltsverzeichnis

Frösche stehen aufgrund ihres geringen Vorkommens unter Naturschutz.
Frösche stehen aufgrund ihres geringen Vorkommens unter Naturschutz.
Frösche im Garten zu beobachten, ist eine schöne Sache. Vor allem Kindern kann diese Beschäftigung Freude bereiten. Aber sobald sie beschließen, den einen oder anderen Frosch zu fangen, sollte man überlegen, welche Folgen das haben kann.

Ist das Einfangen von Fröschen legal?

  • Der Frosch ist ein artgeschütztes Lebewesen. Daher ist das Fangen von Fröschen verboten. Ansonsten greift man in das ökologische Gleichgewicht ein, was etwa Mückenplagen oder Ähnliches zur Folge hätte.
  • Laut der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist es deswegen nicht erlaubt, einen Frosch zu fangen. Auch andere Gesetze und Verordnungen (Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung) verbieten einen Fang.
  • Aber nicht nur der Fang ist illegal, auch eine Verletzung oder Tötung des Tieres ist strafbar. Wer einen Frosch fängt oder gar tötet, der begeht eine Straftat, die gefahndet und nach §329 III Satz 6 StGB bestraft wird. Demnach kann ein solches Vergehen (Fang, Verletzung, Tötung) gegen besonders geschützte Lebewesen, zu denen der Frosch zählt, mit bis zu 5 Jahren Gefängnisstrafe bestraft werden. Natürlich richtet sich die Bestrafung nach den Umständen und der Schwere der Tat.

Warum Frösche geschützte Lebewesen sind

  • Frösche wurden unter Naturschutz gesetzt, weil sie weltweit nur noch in geringer Anzahl vertreten sind. Grund dafür ist unter anderem der Froschfang für die französische Küche, in der Froschschenkel als Delikatesse gelten. Aber auch unachtsames Einfangen und Verletzen von Fröschen hat zu einer Reduzierung der Amphibien geführt.
  • Der Bundesgerichtshof hat zudem beschlossen, dass diese Verordnung auch für den eigenen Teich zu Hause gilt.

Was Sie tun können, wenn Sie trotzdem einen Frosch fangen möchten

Eventuell können Sie aufgrund des lauten Quakens nachts nicht mehr richtig schlafen oder Ihre Nachbarn fühlen sich gestört. Dann gibt es folgenden Weg, den Sie wählen können:

  1. Frösche müssen exzessiven Lärm machen, damit Sie eine Genehmigung erhalten, um die Amphibien umzusiedeln.
  2. Zuerst sollten Sie die Naturschutzbehörde aufsuchen und den entsprechenden Antrag ausfüllen. Dafür müssen Sie folgende Informationen kennen: Froschart und die Anzahl der Tiere im Teich, Geschlechterverhältnisse, Teichgröße, Entfernung zu den Nachbarn (Beschwerenden), ein Lärmschutzgutachten, Zeitmessung der Quakaktivität und ob das Umsiedlungsgewässer für die Frösche geeignet ist.
  3. Nach einiger Wartezeit sollte der Antrag bearbeitet worden sein und Sie erhalten mit ein wenig Glück eine Genehmigung zum Umsiedeln. In den meisten Fällen wird allerdings ein Ablehnbescheid zurückkommen. Außerdem müssen Sie die Kosten für die Bearbeitung des Antrages tragen.
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