Wenn Sie Doppelversicherungen bezüglich ihrer Versicherungsleistungen betrachten, gibt es einige Unterschiede festzustellen. Grundsätzlich bedeuten zwei Versicherungsverträge, die gleiche Risiken absichern, nicht in jedem Fall doppelte Versicherungsleistung
Doppelte Haftpflichtversicherung - teure unnötige Mehrfachversicherung
Es gibt unterschiedliche Gründe für das Entstehen von Mehrfachversicherungen. Zum Zeitpunkt der Hochzeit sind häufig beide Partner mit eigenen Policen unterschiedlich versichert. Auch im sonstigen normalen Leben kommt es vor, dass Unterschriften unter einem Zweit- oder Drittvertrag gesetzt werden. Nicht immer geschieht das bewusst.
- Ein Beispiel soll die Auswirkungen von Mehrfachversicherungen deutlich machen. Angenommen Sie besitzen jeweils zwei Unfallversicherungen, Krankentagegeld-, Lebens- und Haftpflichtversicherungen. Sie sind alleiniger Versicherungsnehmer. In einigen Fällen sind Sie falsch, in anderen sind Sie ohne Frage überversichert.
- Trotz zweier Haftpflicht-Policen werden Schäden nur einmal reguliert. Ihr Krankentagegeld darf im Krankheitsfall maximal Ihr bisheriges Bruttoeinkommen abdecken. Besser sieht es im Fall doppelter Unfall- und Lebensversicherungen aus. Denn hier zahlen Versicherer nach dem Sachverhalt kumulativ aus.
- Sie würden zweimal Geld aus Ihren Unfall- und Lebensversicherungen erhalten. Die anderen Doppelversicherungen sind nutzlos und sinnlos investiertes Geld. Denn selbst im Schadensfall gibt es trotz Prämienzahlung bei jeweils einer Versicherung nichts.
Versicherungsvertragsgesetz regelt Schadensregulierung
Die Grundlage dieser Vorgehensweise durch die Versicherer bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und deren Regelungen zur Haftung bei einer Mehrfachversicherung.
- Die Versicherer haften gemäß § 78 VVG als Gesamtschuldner. Unter Umständen werden diese sich sogar auf eine gegenseitige Leistungsbeteiligung beziehungsweise Schadenteilung freuen. Sie als Versicherungsnehmer können höchstens den Betrag des Schadens verlangen. Eine doppelte Entschädigung gibt es nicht.
- In die Antragsfalle sollten Sie nicht stolpern: Beim Beantragen des Versicherungsschutzes werden Sie im Antrag nach bereits bestehenden Versicherungen gefragt. Das sollten Sie gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten.
- Versicherungsunternehmen dürfen den Schutz dann verweigern, wenn Sie etwas vergessen oder absichtlich verschweigen. Vor Gericht kommen Versicherer mit dem Argument, das sei eine arglistige Täuschung, zwar nicht immer durch. Doch ersparen Sie sich durch das Angeben eventueller Parallelversicherungen unnötigen Ärger.
- Wenn Sie feststellen, dass Sie zwei Haftpflichtversicherungen besitzen, informieren Sie beide Versicherer. Im Falle einer doppelten Haftpflicht bleibt der zuerst abgeschlossene Vertrag bestehen. Im Sprachgebrauch der Versicherungen heißt das Wahrnehmen älterer Rechte.
Ihrer Haftpflichtversicherung jüngeren Datums schicken Sie eine Kündigung mit dem Hinweis zu den älteren Rechten. Die andere Gesellschaft weisen Sie auf diesen Umstand und die erfolgte Kündigung hin. Legen Sie jeweils eine Kopie der zutreffenden Police und die Versicherungsnummer bei.
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