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Disco eröffnen - darauf sollten Sie achten

Discobetreiber werden ist nicht immer leicht.
Discobetreiber werden ist nicht immer leicht.
Eine eigene Disco zu eröffnen, kann ein Lebenstraum sein. Wenn die Planung der Disco allerdings nicht gründlich genug ist, kann dieser Traum schnell wieder zerplatzen. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit gibt es auch bei der Eröffnung einer Disco einiges zu beachten.

Eine Disco in einem reinen Wohngebiet zu eröffnen, in dem abends um acht die Bürgersteige sozusagen "hochgeklappt" werden, wird Ihnen kaum gelingen. Neben den baunutzungsrechtlichen Vorgaben sollten Sie vor der Eröffnung einer Disco insbesondere eine genaue Standortanalyse machen.

Standortanalyse vor dem Eröffnen der Disco machen

Wenn Sie Ihre Disco nicht nur als Liebhaberei betreiben, sondern damit auch tatsächlich Geld verdienen wollen, sollten Sie vor der Eröffnung eine genaue Standortanalyse machen.

  • Sie müssen sich also fragen, ob der Ort, an dem Sie die Disco eröffnen wollen, auch der richtige ist. Gibt es beispielsweise in der Nähe ähnliche Vergnügungsstätten? Es kann ein großer Nachteil sein, wenn die direkte Konkurrenz zu nahe ist.
  • Sind es allerdings Vergnügungsstätten mit einem anderen Profil, könnte dies auch für Sie zu höheren Kundenströmen führen. Sind zum Beispiel in der Nähe Kinos angesiedelt, hat vielleicht der eine oder andere Kinobesucher noch Lust, sich nach dem Film in Ihrer Disco zu vergnügen.
  • Bei einer Disco sollte die Planung auch den Aspekt enthalten, wie weit der mögliche Einzugsbereich ist. Sie müssen also abschätzen können, aus welcher Entfernung Sie noch Kunden für Ihr Angebot anlocken können.
  • Bei einer Disco auf dem Land, wo sich weit und breit kein ähnliches Angebot findet, kann der Einzugsbereich sehr weit sein. In einer städtischen Lage wird es dagegen eher leichter erreichbare Konkurrenzangebote geben.

Die baunutzungs- und gewerberechtlichen Vorschriften beachten

Ihre Disco können Sie nicht überall eröffnen, wo Sie meinen, einen guten Standort gefunden zu haben.

  • Zuvor sollten Sie unbedingt einen Blick in einen vorhandenen Bebauungsplan werfen. Dort kann die von Ihnen ins Auge gefasste Fläche als eine besondere Bebauungsfläche gemäß der Baunutzungsverordnung festgesetzt sein. Die Definition des Baugebietes entscheidet dann darüber, welche Nutzungen dort überhaupt zulässig sind.
  • Auch in beispielsweise reinen Wohngebieten sind zwar Ausnahmen für andere Nutzungsarten als Wohnen zulässig, diese bedürfen jedoch in der Regel einer besonderen Begründung.
  • Die Bebauungspläne einer Kommune können Sie in der Regel in der Stadtverwaltung, im Bau- oder Katasteramt, einsehen. Manche Städte - wie zum Beispiel Hamburg - haben ihre Bebauungspläne bereits digitalisiert, sodass Sie sie sogar online auf der Website der Kommune einsehen können. 
  • Neben den baurechtlichen Vorschriften sind natürlich auch die gewerberechtlichen Vorschriften zu beachten. Als Discobetreiber sind Sie gewerblich tätig, sodass Sie Ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden müssen. Zuständig dafür ist das Gewerbeamt derjenigen Kommune, in der Sie Ihren Betriebssitz haben, d. h. konkret da, wo die Disco steht. Auch die Gewerbeanmeldung können Sie in manchen Kommunen schon online vornehmen.  

Eine Disco zu eröffnen kann im Vorfeld mit vielen Behördengängen verbunden sein. Gerade wenn es Ihr Lebenstraum sein sollte, sollten Sie diesen sorgfältig planen.      

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