Was sind Dienstleistungen?
- In der VWL, der Volkswirtschaftslehre, unterscheidet man zwei Arten von Gütern: Es gibt materielle und immaterielle Güter.
- Materielle Güter sind erwerbbare Produkte, wie Brot oder Waschmaschinen. Immaterielle Produkte sind die Leistungen, die ein Mensch gegen Bezahlung erbringt.
- Das immaterielle Gut kann eine Verkaufsberatung sein, eine ärztliche Behandlung oder die Wissensvermittlung durch den Lehrer. In all diesen Fällen gibt es eine sogenannte „natürliche Person“ (also einen realen Menschen) die eine Leistung für andere erbringt. Diese Leistung nennt man Dienstleistung. Die Person selbst ist der Dienstleister.
Verschiedene Unterarten samt Beispielen
- Es gibt sehr verschiedene Dienstleistungen. Sie erfüllen zwar alle die Definition des Begriffs, doch je nach genauer Leistung wird hier noch einmal in Untergruppen differenziert.
- Es gibt personenbezogene Dienstleistungen. Diese Definition trifft zu, wenn der Dienstleister seine Arbeit direkt an einer anderen natürlichen Person - dem Kunden - vollzieht. Beispiele hierfür wären der Mediziner, der Therapeut, ein Lehrer oder Friseure.
- Sachbezogene Dienstleistungen werden im Endeffekt zwar auch für Personen erbracht, allerdings steht ein materielles Gut im Vordergrund. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Speditionen oder Versicherungen ihre Leistungen anbieten.
- Ferner unterscheidet man in „Pre-Sale“ und „After-Sale“. Leistungen, die unter „Pre-Sale“ fallen, erfolgen immer unmittelbar, bevor ein Gut an den Kunden verkauft wird. Es handelt sich um beratende Leistungen, um materielle Güter an die Wünsche des Käufers anzupassen. Beispiele für solche Dienstleister sind Verkaufsberater, Architekten oder Vermesser. „After-Sale“ sind demnach die Leistungen, die nach dem Verkauf einer Ware in Anspruch genommen werden können. Berufsbeispiele hierfür sind Telefonberater oder Wartungskräfte.
- In der VWL unterscheidet man außerdem nicht nur bei materiellen Gütern zwischen Handel im Inland und im Ausland, sondern auch bei Dienstleistungen. Ein „Export“ des immateriellen Gutes liegt vor, wenn ein Inländer seine Leistung für einen Ausländer erbringt. Umgekehrt liegt ein Dienstleistungsimport vor, wenn ein Ausländer seine Leistung an einen Inländer verkauft. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie eventuell steuerliche Besonderheiten mit sich bringt.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?