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Die Traufenhöhe richtig messen - so machen Sie das

Die Traufenhöhe ist dem Bauamt wichtig.
Die Traufenhöhe ist dem Bauamt wichtig. © Uli Carthäuser / Pixelio
Die "Traufenhöhe" ist ein Begriff aus dem Grundstücksbau. Man versteht darunter in der Regel die Höhe eines Gebäudes von der Erdoberfläche bis zur höchsten Stelle des Daches.

Die Traufenhöhe kennt man aus Bauplänen, Bauverordnungen und dem Grundstücksrecht. Nicht selten wird vonseiten der Stadt mit Eigentümern darüber gestritten, wie hoch ein Gebäude sein darf. Dabei handelt es sich oftmals nicht einmal um das Hauptgebäude, sondern um Nebengebäude wie Carport, Garagen oder Gartenhäuser. Wenn Sie sich bei der Stadt nach den entsprechenden Vorgaben erkundigen und die Traufenhöhe des Gebäudes richtig ausmessen, beugen Sie  Ärger wirksam vor.

So definieren Sie den Begriff Traufenhöhe

  • Unter der Traufenhöhe versteht man die Höhe eines Gebäudes von der Erdoberfläche bis zu dessen höchstem Punkt. Wenn Sie ein Haus oder einen Carport bauen, müssen Sie den Dachfirst oder, bei einem schrägen Dach, die Seite zugrunde legen, die am höchsten ist.
  • Fehlen Ihnen nur einige Zentimeter, können Sie eventuell ein Stück des Bodens abtragen. Erkundigen Sie sich in diesem Fall jedoch beim Bauamt, ob dies anerkannt wird. Mitunter wird die allgemeingültige Höhe der Erdoberfläche zugrunde gelegt und Abweichungen sind nicht möglich.

Die Traufenhöhe ermitteln oder ausmessen

  • Messen Sie die Traufenhöhe mit einem langen Zentimetermaß aus, wie es etwa bei Sportveranstaltungen verwendet wird. Suchen Sie sich jemanden, der Ihnen hilft, und nutzen Sie ein stabiles Gerüst oder eine Leiter, damit Sie einen sicheren Stand haben.
  • Für Gebäude, die noch nicht errichtet wurden, können Sie die Traufenhöhe natürlich nicht ausmessen. Ermitteln Sie diese anhand der Baupläne und achten Sie beim Bau darauf, dass Sie die Maße sehr penibel einhalten.

Erkundigen Sie sich genau nach den Vorgaben der Stadt oder der Gemeinde in Bezug auf die Traufenhöhe und halten Sie diese auf den Zentimeter genau ein. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihnen die Baugenehmigung auch im Nachhinein noch versagt wird. Wenn Sie die Höhe aufgrund der Bauart nicht reduzieren können, müssen Sie das Gebäude zurückbauen oder abreißen.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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