Flexirente für mehr Rente im Alter
Die Option der Flexirente sollen zwar einen Anreiz schaffen, mehr Menschen dazu zu bewegen, über die Altersgrenze hinaus zu arbeiten, aber sie ermöglicht auch einen früheren Einstieg in den Ruhestand. Hierbei kommen verschieden Modelle zum Tragen, die längere Beschäftigungszeiten, bessere Zuverdienstmöglichkeiten, aber auch zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse vorsehen, um im Alter eine höhere Rente beziehen zu können.
Arbeiten über das Rentenalter hinaus
Hat man das Rentenalter bereits erreicht, möchte aber eigentlich noch weiterarbeiten in seinem Beruf, kann man nach dem Flexigesetz hierfür zwei verschiedene Optionen wählen. In der ersten Option stellt man den Rentenantrag und arbeitet einfach weiter. In diesem Fall kann man auch selbst entscheiden, ob aus dem Einkommen weiterhin Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.
Bei der zweiten Option arbeitet man auch weiter, stellt aber noch keinen Rentenantrag. In diesem Fall erhöht sich dann die spätere Rente um 0,5 Prozent für jeden Monat, an dem der Arbeitnehmer später seine Rente beantragt. Arbeitet er noch zwei Jahre weiter und beantragt erst dann seine Rente, würde sich seine monatliche Rentenzahlung um 12 Prozent erhöhen.
Frührente und Zusatzeinkommen
Möchte ein Arbeitnehmer lieber früher in Rente gehen, kann er das nach 35 Beitragsjahren mit 63 Jahren tun, muss dafür aber Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Der Abschlag auf die Rente beträgt in diesem Fall 0,3 Prozent für jeden Monat, an dem er früher in Rente geht. Kann er allerdings 45 Beitragsjahre vorweisen, so bleibt die Frührente abschlagsfrei.
Ferner kann er durch die Flexirente seine Frührente durch einen Zuverdienst noch aufstocken, wobei die Zuverdienstgrenze auf 6.300 Euro jährlich aufgestockt wurde. Bis zu diesem Betrag wird der Zuverdienst nicht auf die Rente angerechnet. Darüber liegende Verdienste werden dann zu 40 % auf die Rente angerechnet. Allerdings gibt es auch hierbei eine weitere Obergrenze. Für den Fall, dass die reduzierte Rente und der Zuverdienst über dem höchsten eigenen Einkommen der letzten 15 Jahre liegen, wird der darüber liegende Betrag allerdings zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet.
Frührente und freiwillige Beiträge
Will man eine Frührente in Anspruch nehmen und muss dabei mit Rentenabschlägen rechnen, hat man auch die Möglichkeit, ab dem 50. Lebensjahr freiwillig Sonderbeiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dabei kann die Rentenkasse genau berechnen, in welcher Höhe diese notwendig sind, um die Abschläge der Frührente auszugleichen.
Die Flexirente bietet einige gute Optionen, um die eigene Rente aufzustocken, früher in Rente gehen zu können oder Rente mit Zusatzverdiensten zu kombinieren.
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