Jalousien richtig abschreiben
- Bei Abschreibungen im Bürobereich müssen Sie zunächst zwischen zwei Anschaffungen unterscheiden, und zwar, ob die Dinge zu den Herstellungskosten des Hauses/der Fabrik gehören oder zur Inneneinrichtung.
- Wenn Sie sich nicht ganz klar sind, was anzuwenden ist, dann unterscheiden Sie zwischen mobil und immobil. Fenster zum Beispiel gehören definitiv zu den Herstellungskosten, da sie ja im Gebäude verbaut werden und nicht einfach wieder verschoben oder rausgenommen werden können.
- Bei Rollläden bzw. Jalousien ist das ähnlich, jedenfalls dann, wenn Sie ebenfalls fest verbaut werden. Sie sind also sofort abzugsfähig. Kaufen Sie jedoch Jalousien, die nur innen vor das Fenster gehangen werden, also ähnlich wie Vorhänge, dann ist die Lage nicht mehr ganz so klar, denn Vorhänge gehören zum Posten Inneneinrichtung.
Abschreibung bei Umbauten
- Die Herstellungskosten finden übrigens nicht nur Anwendung bei der Herstellung, sondern gelten auch bei Umbaumaßnahmen im Nachhinein. Das heißt, die Jalousien sind auch dann sofort abzugsfähig nach der Afa-Tabelle, wenn sie erst im Rahmen eines späteren Umbaus eingebaut wurden.
- Dies gilt im Rahmen eines Umbaus übrigens auch ausnahmsweise für bewegliche Güter, wenn diese im Rahmen der Renovierung oder des Umbaus erneuert werden müssen, weil sie zum Beispiel zerstört werden oder alt sind.
- In der AfA-Tabelle für Abschreibungen können Sie konkret nachlesen, über welchen Zeitraum die verschiedenen beweglichen, allgemein verwendbaren Anlagegüter im Unternehmen abgeschrieben werden müssen. So können Sie immer die korrekten, steuerlich glaubwürdigen Abnutzungszeiten verwenden.
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