Wissenswertes zur Dichtigkeitsprüfung
- Zunächst sollten Sie wissen, dass vor Jahren festgelegt wurde, dass Abwasseranlagen auf Grundstücken nach Wunsch „unsichtbar“ verbaut werden dürfen. Diese Regelung führte im Endeffekt dazu, dass viele Eigentümer heute nötige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nur mit höchster Mühe und steigendem Kostenaufwand durchführen können. Wer jedoch trotz der Regelung zusätzliche Revisionsöffnungen und Schächte einbauen lassen hat, der spart sich bei der Dichtigkeitsprüfung am Ende Zeit und damit Kosten. Ist für die Anlage beispielsweise überhaupt kein Kontrollschacht vorhanden, dann muss nun vor der Prüfung einer gesetzt werden, was zu deutlichen Mehrkosten führt.
- Merken Sie sich, dass zu jeder Dichtigkeitsprüfung neben der Bestandsaufnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen sowohl eine Dichtheitsprüfung und Aufnahme vom baulichen Zustand der Anlage wie auch das Erarbeiten von Sanierungskonzepten und infolgedessen die gesamte Instandsetzung von Grundstücksentwässerungsanlagen zählen. Nur wer alle Punkte beachtet, verhält sich auch regelgemäß.
- Auf Dichtigkeit geprüft werden müssen zunächst alle erdverlegten Leitungen, welche in irgendeiner Weise mit Schmutzwasser in Verbindung stehen, so beispielsweise die Hausanschlussleitung und damit der Kanal zwischen der Grundstücksgrenze und Haus, aber auch die Grundleitung und somit die Entwässerungsleitung. Die Prüfung der Kanalgrundstückanschlussleitung dagegen ist Sache der Kanalarbeiter. Beachten Sie trotzdem, dass auch Schächte sowie Reinigungsöffnungen sowie die Sammelgrube und ähnliches überprüft werden müssen.
- Das beschlossene Wasserhaushaltsgesetz sieht vor, dass alle Abwasseranlagen bis spätestens zum 31.12.2015 auf ihre Dichtigkeit überprüft worden sind. Wenn die betroffene Kanalanlage jedoch auch gewerbliches oder industrielles Abwasser beinhaltet, dann sollte sie schon bis 31.12.2004 einer Dichtheitsprüfung unterzogen worden sein und Sie sind bereits zu spät dran.
- Generell gilt eine Kanalanlage dann als dicht, wenn eine Untersuchung mit einer Kamera ergeben hat, dass äußerlich keinerlei Schäden zu erkennen sind. Somit geht es bei der Prüfung nicht um die physikalische Dichte sondern lediglich um eine äußere Inspektion der Leitungen.
- Sollten Sie als Grundstückseigentümer nicht fristgemäß eine Dichtungsprüfung durchgeführt haben, werden rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. So erhalten Sie wahrscheinlich zuerst einmal Mahnschreiben. Reagieren Sie auf diese nicht, so folgen weitere Konsequenzen, je nachdem, um welche Entwässerungsanlage es sich bei Ihrer handelt. Nicht nur Bußgelder können die Folge sein, genauso sind Zwangsprüfungen denkbar.
- Es sollte Ihnen also klar sein, dass Sie in jedem Fall zur Einleitung einer Dichtigkeitsprüfung verplichtet sind, sobald Sie Eigentum im Sinne eines Grundstückes besitzen. Jeder hat dafür zu sorgen, dass sein Eigentum in Ordnung ist und bleibt. Können Sie das nötige Geld nicht aufbringen, sollten Sie mit Banken über mögliche Finanzierungspläne sprechen oder sich an andere Grundstückseigentümer wenden, um eine Einkaufsgemeinschaft zu gründen.
Kosten und Stellen für die Prüfung der Dichtigkeit
- Die Frage nach den genauen Kosten der Prüfung stellt sich als eher schwer heraus, weil sie vollkommen vom Zustand der Anlagen abhängen. Generell steht jedoch immer fest, dass Kosten für ein einzelnes Grundstück immer höher angesetzt werden als für die Überprüfung von mehreren - daher die Einkaufsgemeinschaften. Für eine einfache Entwässerungsanlage gelten grundsätzlich geschätzte Kosten von 200 - 300 € für die erste Prüfung, dazu kommen zudem die der Kamerainspektion die in etwa nochmal so viel betragen dürfte.
- Beraten lassen können Sie sich als Grundstücksbesitzer zunächst von Ihrer Gemeinde. Zudem kann diese Ihnen Dienstleistungsunternehmen vorstellen, die Sie für die anfallenden Arbeiten kontaktieren können - wichtig ist hierbei, dass die Unternehmen für Dichtigkeitsprüfungen zugelassene Fachbetriebe sind.
- Eine durch das neue Gesetz entstandene Idee sind sogenannte „Einkaufsgemeinschaften", durch die Grundstücksbestitzende sich vereinigen, um die Dichtungsprüfungen vergünstigt zu erhalten. Hier kann vor allem der Abwasserentsorgungsbetrieb weiterhelfen, erkundigen Sie sich also ruhig einmal selbst bei demselben. Auch Ingenieurbüros sollten kontaktiert werden, weil sie bei der späteren Sanierung helfen und professionell planen können.
Zuletzt ist anzumerken, dass auch Neubauten nicht von der Prüfung ausgeschlossen sind. Nur wenn Sie vor dem Inbetriebnehmen der Anlage schon eine Dichtheitsprüfung gemacht haben und ein Protokoll vorlegen können, kommen Sie um den Vorgang herum. Ohnehin ist es besser, öfter einmal nachzusehen, denn eine Epidemie verursachen - das will ja wohl keiner.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?