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DHL Schadensmeldung: Wann, wie & was bringts?

Inhaltsverzeichnis

Paketbote steht vor seinem  Lieferwagen
Paketbote steht vor seinem Lieferwagen © Claudio Schwarz / unsplash.com
Falls Sie eine Sendung über DHL bekommen haben und mit dieser nicht zufrieden sind, weil die Sendung unvollständig oder Teile davon beschädig sind, können Sie den Schaden bei DHL anzeigen. Wie die Schadensmeldung funktioniert und was danach passiert, erfahren Sie hier.

Schadensmeldung einreichen bei der DHL

Bei der Anzahl der Pakete, die täglich versendet werden, kann es ärgerlicherweise  immer mal vorkommen, dass ein Paket beschädigt wird. Folgender Leitfaden soll Ihnen eine Schadensmeldung erleichtern.

Sammeln Sie alle relevanten Informationen. Notieren Sie die Sendungsnummer, den Absender, den Empfänger, das genaue Datum des Schadens und beschreiben Sie den Schaden so detailliert wie möglich. 

Danach kontaktieren Sie den Absender. Informieren Sie den Absender über den Schaden und bitten Sie ihn, die notwendigen Informationen zu übermitteln.

Im nächsten Schritt nehmen Sie Kontakt mit der DHL auf. Melden Sie den Schaden telefonisch unter der Service-Hotline 0228/4333112 oder über das Kontaktformular auf der DHL-Website.

In den folgenden Schritten wird aufgelistet, wie die Schadensmeldung im Detail eingereicht wird:

  1. Öffnen Sie dazu in Ihrem Webbrowser einen neuen Tab. Der eingefügte Link öffnet dann das Formular für die DHL-Schadensmeldung.
  2. Laden Sie sich die PDF-Datei entweder herunter, um Sie sofort auszudrucken und dann per Hand auszufüllen, oder füllen Sie das Formular direkt über Ihren Computer aus.
  3. Sie müssen zunächst oben ankreuzen, ob die gesendete Ware beschädigt und/oder unvollständig ist, und die Sendungsnummer angeben. Sie finden die Sendungsnummer auf dem Aufkleber, wo auch Ihr Name steht.
  4. Geben Sie danach an, wann die Sendung bei Ihnen zugestellt wurde und wie viel die Sendung gewogen hat, sofern Sie dies wissen.
  5. Danach müssen Sie den Absender der Sendung und Sie als Empfänger mit der vollständigen Adresse angeben.
  6. Als Nächstes müssen Sie darlegen, welche Teile der Sendung vollständig sind, welche Teile fehlen und welche Teile beschädigt sind. Bei der Beschädigung sollten Sie ausführlich und wahrheitsgemäß die Beschädigungen beschreiben, damit Ihr Antrag bestmöglich bearbeitet werden kann.
  7. Zuletzt müssen Sie noch angeben, ob die Sendung nach der Schadensbegutachtung entweder an den Absender zurückgehen soll oder erneut an Sie verschickt werden soll, und das Formular unterschreiben. Mit der Unterschrift erklären Sie sich zudem damit einverstanden, dass Ihre Sendung von DHL geöffnet werden darf.
  8. Drucken Sie das Formular nun aus, falls Sie es über Ihren Computer ausgefüllt haben.
  9. Sobald Sie das Formular ausgedruckt haben, können Sie dieses zusammen mit der Sendung bei einer DHL-Filiale abgeben (nicht in Paketshops, Verkaufspunkten, Packstationen oder Paketboxen). Dabei müssen Sie darauf achten, dass die Sendung vollständig ist, also dass Sie auch die unbeschädigten Teile der Sendung wieder verpacken.

Schadensbeurteilung und Folgen

Sobald Sie das Formular und Ihre Sendung abgeben haben, wird eine Schadensbeurteilung vonseiten der DHL durchgeführt.

Nach der Beurteilung wird im Anschluss die Sendung entweder zu Ihnen oder zum Absender geschickt und Sie sowie der Absender erhält das Ergebnis der Beurteilung, wobei der Absender noch die Einzelheiten über die weiteren Schritte zugeschickt bekommt.

Grundsätzlich haftet DHL für die durch die Lieferung entstandenen Schäden für bis zu maximal 500 Euro.

Bei besonders wertvollen Sendungen kann der Absender nur weiteren Schadensersatz bekommen, wenn er eine Transportversicherung abgeschlossen hat. 

Transportschaden richtig melden

Im Fall eines Transportschadens bleibt die Pflicht der Warenlieferung vom Verkäufer unerfüllt. Sie als Käufer können dann entweder Nachbesserung verlangen oder bei Einzelanfertigungen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Nachweispflicht

Um Schadensersatz zu beantragen oder vom Vertrag zurücktreten zu können, muss der Käufer einen Transportschaden nachweisen. Die Beweislast liegt also beim Käufer und er muss Mängel nachweisen. Wenn bereits eine offensichtliche Beschädigung des Pakets bei Erhalt vorliegt, besteht ein Anspruch auf Erstattung.

Wenn der Verkäufer das Paket ordnungsgemäß verpackt hat, besteht eventuell auch ein Anspruch auf "Erstattung" (bzw. Ersatz) gegenüber dem Spediteur. In diesem Fall müsste der Verkäufer aber nachweisen können, dass der Artikel einwandfrei und ohne Mängel versendet wurde. So würde die Schuld beim Spediteur liegen und der Schaden (Transportschaden) müsste von ihm bzw. DHL übernommen werden. In dieser Situation ist es wichtig, dass der Absender (Verkäufer) den ordnungsgemäßen Versand beweisen kann. Ist dies nicht der Fall, liegt die Schuld bei ihm. Es handelt sich dabei um eine "Vertragsverletzung", da die Leistung nicht vollständig erbracht wurde und der Verkäufer seine Pflicht in diesem Fall nicht erfüllt hat.

Schadensersatz

Als Käufer haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Schadens. Weiterhin können Sie bei Nichterfüllung des Kaufvertrages von Ihren Pflichten zurücktreten und den Gegenstand nicht bezahlen. In diesem Fall müssen Sie nachweisen können, dass das Paket bzw. der Inhalt bereits vor dem Öffnen des Pakets kaputt oder beschädigt war (Lieferung nicht in dem vereinbarten Umfang! Verkäufer hat seine Pflicht damit nicht einwandfrei erfüllt!). Der Beweis der ordnungsgemäßen Verpackung oder der Beschädigung liegt hier eindeutig beim Empfänger.

In der Regel müssen Sie als Empfänger den Schaden bei der Anlieferung feststellen und sofort reklamieren bzw. die Annahme der Lieferung verweigern. Der Schaden muss offensichtlich sein. Nur in diesem Fall kann die Lieferung bzw. der Schaden dem Versender erstattet werden.

Ist die Lieferung äußerlich im einwandfreien Zustand gewesen sein, aber die Sendung trotzdem kaputt, müssen Sie sich im Allgemeinen an den Versender wenden. Hier liegt natürlich auch die Beweispflicht bei Ihnen. Machen Sie in diesem Fall Fotos: von zerbrochenem Glas oder offensichtlichen Fehlern am Gerät (die nicht vertraglich festgehalten wurden).

Es ist wichtig, den Transportschaden so schnell wie möglich zu melden, um eine reibungslose Abwicklung des Schadens zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es immer ärgerlich ist, wenn beim Versand von Waren Schäden entstehen. Bei schneller Reklamation können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen. Hierzu sollten Sie sich immer an den Versandanbieter wenden. Zögern Sie nicht, sondern nehmen Sie Ihr Recht wahr.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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