Der Beruf des Fahrlehrers
Ein Fahrlehrer führt keineswegs ein lockeres Leben als Beifahrer.
- Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin erteilt Fahrschülern, die einen Fahrzeugführerschein wie den Auto- oder Motorradführerschein erwerben wollen, theoretischen und praktischen Unterricht, sodass diese gut auf die Führerscheinprüfung vorbereitet und später dazu in der Lage sind, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. In aller Regel arbeiten Fahrlehrer in Fahrschulen; es gibt jedoch auch ein paar andere Institutionen die Fahrlehrer beschäftigen - beispielsweise die Bundeswehr.
- Wer die Ausbildung zum Fahrlehrer machen möchte, muss mindestens 22 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben, wobei das Abitur als gleichwertig gilt, den Führerschein in den Klassen A, B/BE und C/CE besitzen und eine ausreichende Fahrpraxis vorweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein künftiger Fahrlehrer nicht wegen Alkohol- oder Drogendelikten auffällig wurde. Auch die gesundheitliche Eignung muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.
- Die vergleichsweise teure Ausbildung zum Fahrlehrer ist auf Bundesebene einheitlich geregelt; es handelt sich um eine Weiterbildungsausbildung, die an speziellen Schulen für Fahrlehrer erfolgt. Erlangt wird zunächst die Erlaubnis, Fahrschüler, die den Führerschein der Klasse BE, also den Führerschein für ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen mit Anhänger machen wollen, zu unterrichten. Diese Erlaubnis heißt Grundfahrlehrererlaubnis. Der in eine theoretische und eine praktische Phase aufgeteilte Unterricht dauert etwa zehn Monate. Haben Sie die Prüfungen bestanden, gibt es die Fahrlehrererlaubnis. Wer möchte, kann durch zusätzliche Weiterbildung die Erlaubnis für weitere Klassen erwerben. Nach der Ausbildung sind Fahrlehrer zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet; nehmen Sie an solchen nicht teil, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Das Gehalt - keine einheitliche Regelung
Etwas Verbindliches zum Gehalt eines Fahrlehrers zu sagen, ist kaum möglich.
- Selbstständige Fahrlehrer, die eine Fahrschule betreiben, was nach zweijähriger Praxis und einem entsprechenden Lehrgang möglich ist, sind Freiberufler. Was sie verdienen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, unter anderem davon, in welcher Region die Fahrschule angesiedelt ist. Es gibt Städte und Regionen, in denen die Dichte an Fahrschulen und damit die Konkurrenz sehr hoch ist, in anderen Gegenden wiederum ist das weniger der Fall.
- Da Inhaber von Fahrschulen Freiberufler sind, gibt es auch keine Tarifverträge für angestellte Fahrlehrer. Die Verdienstmöglichkeiten sind dementsprechend unterschiedlich und nicht nur regional abhängig. So gibt es zum Beispiel Fahrlehrer, die kein Fixgehalt bekommen, sondern allein für die Fahrstunden bezahlt werden, was manchmal auch heißt, dass Stunden, die ausfallen, nicht vergütet werden. Die Wochenzeitung „Die Zeit“ nannte in einem Beitrag vom März 2012 ein Gehalt zwischen 1500 und 2800 Euro brutto bei circa 40 Stunden Wochenarbeitszeit, abhängig von der Region und vom Einsatzgebiet. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände gibt in ihren „Empfehlungen für die Gestaltung und Begründung von Beschäftigungsverhältnissen“ keine Gehaltsempfehlungen, empfiehlt jedoch ein monatliches Grundgehalt, das auch dann gezahlt werden muss, wenn die vereinbarte Arbeitszeit aus Gründen, die nicht beim Angestellten liegen, nicht erreicht wird.
- Ist ein Fahrlehrer etwa bei einem kommunalen Verkehrsbetrieb, bei der Polizei oder auch der Bundeswehr beschäftigt, gelten unterschiedliche tarifliche Regelungen.
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