Schreibgeschützt bedeutet nur Lesezugriff
- Wenn Sie auf einem Datenträger, wie zum Beispiel auf einen USB-Stick, auf einen MP3-Player oder auf eine externe Festplatte Daten schreiben wollen, so darf der Datenträger auf keinen Fall schreibgeschützt sein.
- Ist dies der Fall, so können Sie die Daten auf den betroffenen Datenträger nur lesen, jedoch nicht verändern, löschen oder neue Daten hinzufügen.
- Bei einer CD oder DVD sind die darauf befindlichen Daten dauerhaft schreibgeschützt und Sie können diesen Schutz nicht umgehen. Bei externen Festplatten oder anderen Datenträgern sieht die Situation anders aus.
- Möchten Sie auf einen solchen Datenträger Daten kopieren und bekommen die Fehlermeldung "der Datenträger ist schreibgeschützt", so müssen Sie den Schreibschutz als Erstes entfernen.
- Handelt es sich um einen USB-Stick oder um einen MP3-Player, so sollten Sie aber zuerst überprüfen, ob Sie nicht aus Versehen die "Hold-Taste" aktiviert haben. Können Sie die Daten auf den Datenträger zumindest lesen, so lässt sich auch ein Datendefekt ausschließen.
So entfernen Sie den Schreibschutz beim Datenträger
Jeder schreibgeschützte Datenträger lässt sich in Windows relativ einfach wieder entsperren und benutzen. Sie benötigen für diesen Vorgang auf jeden Fall Administratorrechte, sonst lässt sich der vorhandene Schreibschutz nicht aufheben.
- Öffnen Sie als Erstes Ihren Arbeitsplatz oder den Windows-Explorer, dort sollte der betroffene Datenträger angezeigt werden. Mit einem Rechtsklick auf die Maustaste können Sie den Menüpunkt "Eigenschaften" auswählen.
- Im Untermenü "Sicherheit" wählen Sie als Nächstes "bearbeiten" aus. In diesem Menü können Sie auch die Option schreibgeschützt aufheben, indem Sie den Vollzugriff mit einem Haken versehen.
Bestätigen Sie die Änderung und schließen Sie das Menü. Der schreibgeschützte Datenträger sollte nun wieder vollkommen beschreibbar sein und Sie können alle gewünschten Schreibvorgänge durchführen.
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