Welche Entschädigung steht Ihnen zu?
Die Länge der Verspätungszeit, also ob Sie nur 20 oder 120 Minuten auf Ihren Zug gewartet haben, entscheidet über die Art und Höhe der Entschädigung.
20 Minuten
Bereits nach 20 Minuten Verspätung löst sich die sogenannte Zugbindung von Tickets auf. Dann haben die Betroffenen freie Fahrt und dürfen den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen, denn sie sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden.
Wer einen teureren Zug nimmt wie z.B. statt des Regionalexpresses einen ICE, muss erst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Er kann sich aber das dafür bezahlte zusätzliche Geld später wieder erstatten lassen.
1 Stunde und mehr
Beträgt die Verspätung mehr als eine Stunde, dann dürfen Reisende auch von der Fahrt zurücktreten und können sich den Fahrpreis erstatten lassen. Fahrgäste, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen. Sie können aber auch zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und später den gesamten Preis zurückfordern. Entschließen sie sich, trotz der Verspätung weiterzufahren, haben sie Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es dann die Hälfte. Haben Kunden eine Hin- und Rückfahrt gebucht, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Wie beantragen Sie eine Erstattung?
Die Beantragung der Erstattung hängt davon ab, wo und wie Sie Ihr Ticket gebucht haben:
- Sie können ein Fahrgastrechte-Formular in Papierform ausfüllen und zusammen mit der Fahrkarte in einem Servicecenter der Bahn oder direkt im Reisezentrum abgeben, um eine Rückerstattung zu erhalten.
- Sie können die Erstattung aber auch digital beantragen, denn wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung einfach über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf der Website der Bahn beantragt werden.
- Wer ohne Kundenkonto gebucht hat, muss allerdings das Papierformular verwenden. Man findet das Formular auch online und kann es so zuhause ganz in Ruhe ausfüllen und dann per Brief absenden.
- Wer sein Ticket im Reisezentrum gekauft hat, muss den Fahrschein auch dort für die Rückerstattung vorlegen.
- Bei Tickets, die per Post an die Kunden gesendet wurden, müssen Sie auch das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, das Originalticket beilegen und an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken.
Für alle Rückerstattungen gilt, Sie müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend gemacht werden. Der erste Geltungstag steht auf dem Ticket.
Wie geht die digitale Rückerstattung?
Sie können eine Entschädigung ganz einfach in wenigen Schritten online beantragen, dafür benötigen Sie allerdings ein online Kundenkonto:
- Loggen Sie sich zuerst über die Bahn-App oder auf bahn.de in ihr Kundenkonto ein.
- Unter dem Menüpunkt „Alle Buchungen anzeigen“ bei bahn.de oder „Meine Tickets“ bei der Bahn-App wählen Sie dann die entsprechende Reise aus.
- Innerhalb des Reiters „Fahrgastrechte“ erscheint dann der Button „Entschädigung beantragen“
- Ab hier folgen Sie den weiteren Schritten des Programms.
Was gibt es noch zu beachten?
Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitern des Unternehmens bestätigen zu lassen. Dafür hat die Bahn extra Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Das kann allerdings mühselig sein, wenn bei einem Streik tausende Passagiere an einem Bahnhof gestrandet sind.
Machen Sie stattdessen Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Verspätung oder der Ausfall Ihres Zugs stehen. Machen Sie Screenshots von einer entsprechenden Information in der App oder auf der Internetseite der Deutschen Bahn.
Mit diesen Belegen, sowie einem Fahrgastrechte-Formular der Bahn können Sie anschließend im Internet oder in einem Servicecenter Ihres Bahnunternehmens die Reise reklamieren.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Rückerstattungsantrags rund zwei Wochen. Innerhalb dieser zwei Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag per Post. Bei erhöhtem Antragsaufkommen kann die Bearbeitung auch schon mal länger dauern.
Die Bahn bietet bei Verspätungen und Ausfall von Verbindungen eine Entschädigung an. Jetzt wissen Sie, wie Sie diese bekommen können und was es dabei zu beachten gilt.
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