Auch wer sich ausgeruht und kräftig fühlt, darf nicht munter elf oder zwölf Stunden hinter dem Steuer eines Lkw verbringen, um Tomaten oder Bananen von A nach B zu bringen. Die Lenkzeiten, die vom BAG überwacht werden, sind in einer Verordnung des Europäischen Parlamentes bzw. Rates geregelt.
Die Überwachung der Lenkzeiten durch das BAG
- Zu den zahlreichen Aufgaben des Bundesamtes für Güterverkehr gehört es auch, die Lenk- und Ruhezeiten zu überwachen, die für den Güterkraftverkehr gelten. Diese Lenk- und Ruhezeiten sind in der zum 11.04.2007 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt.
- Nach Artikel 6 Abs. 1 dieser Verordnung darf die Lenkzeit pro Tag in der Regel neun Stunden nicht überschreiten, zweimal in der Woche darf sie allerdings auf zehn Stunden verlängert werden. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen zudem nicht mehr als 90 Stunden Lenkzeit zusammenkommen.
- Das BAG überwacht diese Lenkzeiten nicht nur durch Kontrollen, sondern führt bei Verstößen, die von ausländischen Fahrern begangen werden, auch die entsprechenden Bußgeldverfahren durch.
- Neben der Überwachung der einzuhaltenden Lenkzeiten hat das Bundesamt für Güterverkehr noch zahlreiche weitere Aufgaben.
Weitere Aufgaben des Bundesamtes
- So gehört es auch zu den Aufgaben des Bundesamtes, eine eventuell ohne Fahrtantritt entrichtete Lkw-Maut zurückzuerstatten. Während diese hoheitliche Aufgabe durch das BAG wahrgenommen wird, wird der Betrieb des Mautsystems durch die Toll Collect GmbH durchgeführt, die insoweit als Verwaltungshelfer fungiert.
- Auch wenn in den Medien von einem steigenden Verkehrsaufkommen die Rede ist, hat dabei möglicherweise das Bundesamt für Güterverkehr seine Hand im Spiel. Zu seinen Aufgaben gehört auch die sogenannte "Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr".
Zahlreiche Verkehrsaufgaben werden durch das in Köln ansässige Bundesamt für Güterverkehr wahrgenommen. Zu der Zentrale in Köln kommen weitere Außenstellen, die zum Teil Schwerpunktaufgaben wahrnehmen.
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