E-Zigaretten - so raucht man heute überall
Zünden Sie sich zur Entspannung oder aus Lust am Rauchen gern eine Zigarette an? Seit dem Nichtraucherschutzgesetz in Gaststätten, Restaurants und allen öffentlichen Gebäuden werden Raucher mehr und mehr aus der Öffentlichkeit verdrängt. Wer nicht auf dem Glimmstängel zwischen den Lippen verzichten möchte, greift zum elektronischen Dampfer - diese sind überall erlaubt. Auch steigende Tabakpreise veranlassen viele Menschen, auf Liquide und Elektronik umzusteigen.
- Äußerlich besteht die elektrische Zigarette aus einem Kunststoffghäuse, das in Größe und Form einer herkömmlichen Zigarette gleicht. Im Inneren des Gehäuses finden Sie den elektrischen Verdampfer und einen kleinen aufladbaren Akku als Stromquelle. Außerdem befindet sich hier die auswechselbare Kartusche für das flüssige Liquid.
- Und so funktioniert sie: Ziehen Sie am Endstück, erhitzt sich mit Hilfe elektrischer Spannung eine kleine Menge Liquid, wodurch es verdampft und sich mit frischer Luft vermischt. Dadurch entsteht ein feiner Nebel, den Sie beim Inhalieren ausatmen. Das benötigte Zubehör bekommen Sie als Austauschkartuschen oder zum Nachfüllen in Tabakgeschmack oder als fruchtige Aromen.
- Aus diesem Grund sind E-Zigaretten beliebter denn je. Denn im Gegensatz zu ihren süchtigmachenden Brüdern, verdampft sie das Nikotinliquid. Dabei entstehen weder Gestank noch Teer. Deshalb dürfen Sie diese Zigarette überall konsumieren, wo rauchen nicht erlaubt ist: Im Restaurant, in Gaststätten, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Werbung für E-Zigaretten verspricht Ihnen permanent, dass man sie überall rauchen darf. Wie sieht die Situation im Kino oder im Schwimmbad aus? Tatsächlich sieht das Nichtrauchergesetz das anders. Mittlerweile wird die Liste länger, wo für die elektronischen Dampfer striktes Rauchverbot gilt.
Hier greift das Nichtraucherschutzgesetz
- Definitiv darf man in Krankenhäusern keine E-Zigaretten rauchen. Ausgenommen, es steht für Sie und Ihren mitrauchenden Patienten oder Besuchern ein Raucherplatz im Freien bereit.
- Auch an Ihrem Arbeitsplatz ist Ihnen das Dampfen während der Arbeitszeit nicht erlaubt. Allerdings haben die meisten Firmen einen Raucherraum für die Pausen eingerichtet.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln sind E-Zigaretten verboten. Solange noch nicht klar ist, welche Auswirkungen sie auf Mitreisende haben, herrscht in Bussen und Bahnen überall absolutes Rauchverbot.
- Dasselbe gilt in städtischen Gebäuden wie Behörden und Schwimmhallen. Im Theater und Kinos dürfen Sie im Foyer Ihrer elektronischen Rauchleidenschaft nicht nachgehen.
- Anders sieht es in Bars, Gaststätten und Restaurants aus. Hier machen die Besitzer von Ihrem Hausrecht Gebrauch. Viele Wirte befürchten, dass sich Tabakraucher zurückgesetzt fühlen, wenn Sie ihre E-Zigaretten rauchen dürfen. Einen weiteren Grund für ein Rauchverbot sehen Gaststättenbetreiber darin, dass sich nichtrauchende Gäste durch den Qualm gestört fühlen könnten.
Ansonsten darf man E-Zigaretten überall im Freien rauchen - ausgenommen auf Schulhöfen, Sportplätzen und Freibädern - und in Ihren eigenen vier Wänden oder dort, wo es Ihre Mitmenschen tolerieren. Überall dort, wo das Nichtraucherschutzgesetz greift, dürfen Sie keine E-Zigarette rauchen - obwohl es die Werbung gern fälscherweise verspricht.
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