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Bundeswehrverband kündigen - so geht es

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Nutzen Sie die Vorteile des Bundeswehrverbands.
Nutzen Sie die Vorteile des Bundeswehrverbands. © Alexandra Bucurescu / Pixelio
Sofern Sie bei der Bundeswehr arbeiten, lohnt sich der Eintritt in den Bundeswehrverband. Doch wie könnten Sie diesen wieder kündigen, auch wenn Sie weiterhin bei der Bundeswehr arbeiten?

Was Sie benötigen

  • Vertrag über die Mitgliedschaft

Eigenschaften und Eintritt zum Bundeswehrverband

In den Bundeswehrverband können Sie nur dann eintreten, wenn Sie bei der Bundeswehr arbeiten. Dass es im anderen Fall gar keinen Sinn hätte, wenn Sie dort eintreten, beweisen die Tätigkeiten vom Bundeswehrverband, die wie folgt aussehen:

  • Der Bundeswehrverband steht auf der Seite der Arbeitnehmer von der Bundeswehr. Dies bedeutet, dass sich der Bundeswehrverband unter anderem um eine gerechte, leistungsbezogene Bezahlung und um alle anderen Belange der Belegschaft kümmert.
  • Ein weiterer Vorteil vom Bundeswehrverband besteht darin, dass Sie als Mitglied kostenlosen Rechtsbeistand besitzen, falls es sich um arbeitstechnische Belange handelt.
  • Voraussetzung ist, dass Sie bei der Bundeswehr arbeiten. Sollte dies der Fall sein, dann müssen Sie sich nur auf die Internetseite vom Bundeswehrverband einloggen und schon können Sie dort einen Antrag downloaden.
  • Diesen Antrag können Sie als PDF-Datei downloaden, damit Sie ihn anschließend per Hand ausfüllen können oder Sie füllen den Antrag online aus und senden ihn auch online ab.

Die Mitgliedschaft kündigen

Wenn Sie nun Mitglied im Bundeswehrverband sind und diesen wieder kündigen möchten, dann müssen Sie wie folgt vorgehen:

  • Setzen Sie am PC ein Kündigungsschreiben auf. Dieses muss direkt an die Bundesgeschäftsstelle geschickt werden.
  • Vermerken Sie in der Kündigung Ihre Mitgliedsnummer und weisen Sie darauf hin, dass Sie rechtzeitig unter Einhaltung der geforderten Kündigungsfrist kündigen.
  • Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Demnach kommen als Kündigungstermine nur der 31.3, der 30.6, der 30.9 und der 31.12 eines Jahres infrage.
  • Beachten Sie hierbei, dass zum einen die Post ein paar Tage benötigt und zum anderen in der Geschäftsstelle eine Bearbeitungszeit anfällt. Aus diesem Grund sollten Sie das Kündigungsschreiben rechtzeitig aufsetzen, damit die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden kann.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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