Sobald es um das geistige Eigentum geht, herrscht viel Unsicherheit. Viele Menschen wissen nicht, ob Sie Bücher anderer kopieren oder verkaufen dürfen und wo die rechtlichen Grenzen beim Kopieren von Büchern liegen. Vermeiden Sie es, versehentlich Schadensersatzansprüche auszulösen.
Bücher zum privaten und eigenem Gebrauch kopieren
- Sie sollten wissen, dass das Vervielfältigen von Büchern gesetzlich geregelt ist. Nutzen Sie die Kopien von Büchern lediglich zu privaten Zwecken, so ist dies erlaubt. Sie dürfen also Bücher kopieren, auf Datenträgern speichern und für sich nutzen, wie Sie wollen.
- Wer hingegen Kopien von Büchern anfertigt und diese gewerbsmäßig nutzt oder sie zum Abruf ins Internet stellt, handelt rechtswidrig und verstößt gegen das Urheberrecht und macht sich schadenersatzpflichtig.
- Das Kopieren von Büchern zum privaten Gebrauch ist in § 53 UrhG normiert.
- Sie sollten wissen, dass Sie eigene Literatur vervielfältigen dürfen und Literatur, die der Öffentlichkeit zugänglich ist, so zum Beispiel Bücher, die Sie in der Bibliothek einsehen oder ausleihen können.
So kopieren Sie Literatur in Bibliotheken
- Wer in einer Bibliothek kein Buch ausleihen, sondern kopieren möchte, sollte zuerst in der Bibliothek angemeldet sein. In jeder Stadt gibt es zahlreiche Universitäts- und Stadtbibliotheken. Jeder kann sich gegen einen geringen Beitrag in der Stadtbibliothek anmelden.
- Studieren Sie, so können Sie sich in der Universitätsbibliothek anmelden. Sie finden dann dort eine Präsenzbibliothek und eine Ausleihbibliothek. Sie können in beiden Bereichen an den zur Verfügung stehenden Kopierern Kopien von Büchern anfertigen. Hierzu benötigen Sie eine Kopierkarte, die Sie dann mit etwas Geld aufladen können.
- Es ist durchaus üblich, in Bibliotheken Kopien anzufertigen. So sind die Bücher noch für andere Leser vorzufinden und Sie können so die Kapitel, die Sie interessieren, für eigene Zwecke kopieren.
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