Titel in Briefanrede nicht vergessen
Wenn Sie beruflich im Briefwechsel mit Rechtsanwälten stehen, dann muss die Anrede korrekt formuliert werden. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Unwissenheit ins falsche Licht gerückt wird.
- Auch wenn Sie selbst einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen oder Sie der Anwalt einer gegnerischen Partei mit Schreiben bombardiert: Die Briefanrede muss stimmig sein. Wenn nicht, wird man Ihnen eine Menge Kompetenz absprechen und für den Gegner wird das Gewinnen des Rechtsstreites zum leichten Spiel.
- Bei der Briefanrede sollten Sie wissen, ob der Rechtsanwalt einen Titel trägt. Das kann ein Doktortitel oder gar ein Professorentitel sein. Der Titel darf in der Briefanrede auf keinen Fall unterschlagen werden.
- Dabei ist es nicht so, dass der Rechtsanwalt einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Titels in der Briefanrede hat. Aber die Erwähnung des Titels gehört einfach zum Respekt, welchen Sie dem Rechtsanwalt zollen sollten.
- Während ein Doktortitel mit dem Kürzel Dr. abgekürzt wird, muss der Professor ausgeschrieben werden. In dem Fall lautet die Anrede also: "Sehr geehrte(r) Professor Dr." Besitzt der Rechtsanwalt nur einen Doktortitel, können Sie den Professor in der Briefanrede einfach weglassen.
Bei Adressangabe Berufsbezeichnung Rechtsanwalt hinzufügen
- Sprechen Sie den Rechtsanwalt in der Briefanrede auf keinen Fall mit dem Beruf an. Damit wirken Sie inkompetent und es fehlt nicht viel zur Lächerlichkeit. Anders dagegen verhält sich dies bei der Anschrift im Briefkopf oder auf dem Briefumschlag.
- Oft ist der Rechtsanwalt freiberuflich tätig und hat sich mit einem oder mehreren Rechtsanwälten zu einer gemeinschaftlichen Kanzlei zusammengetan. Hier schreiben Sie im Briefkopf die Berufsbezeichnung mit, zum Beispiel: Rechtsanwälte Müller & Kauder.
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