Welche Vorschriften gibt es und warum?
Grundsätzlich ist das Lagern von Brennholz auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Doch es gibt diverse Gesetze, die die Menge und die Art der Lagerung von Kaminholz regeln. Oft haben auch ganz andere Gesetze, die man damit gar nicht in Verbindung bringt, einen indirekten Einfluss auf das Lagern von Brennholz wie zum Beispiel Grenzabstandsregeln und Bebauungspläne, die die Art der Grundstücksnutzung vorgeben. Im Vordergrund der Regelungen steht immer der Brandschutzgedanke. Was im Detail genau erlaubt oder verboten ist, ist von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune anders geregelt. Welche Vorschriften bei Ihnen gelten, erfahren Sie bei der zuständigen Stadtverwaltung oder Gemeinde.
Wie viel Brennholz darf ich lagern?
Normalerweise sind bis zu 40 Kubikmeter Brennholz pro Grundstück erlaubt. Möchten Sie allerdings Ihr Kaminholz zu einem praktischen und hübschen Sichtschutz stapeln, so müssen hier die notwendigen vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Das hängt mit dem Brandschutz zusammen. Oft sind auch gesetzlich, bestimmte Zwischenräume zu den Nachbargebäuden vorgeschrieben. Gelagert werden darf aus Umweltschutzgründen nur unbehandeltes Holz aus der Forstwirtschaft und Landschaftspflege, da bei behandeltem Holz giftige Emissionen entstehen können.
Wo darf das Brennholz gelagert werden?
Brennholz im Freien zu lagern ist ebenso möglich. Sie können das Holz überall dort lagern, wo es andere nicht stört. Das gilt sowohl für dauerhafte Stapel, als auch für temporäre Holzlager. Sollten Sie das Holz als Sichtschutz zum Nachbarn aufbauen, so beugen Sie mit folgendem Trick Ärger vor. Stapeln Sie das Brennholz am besten entlang einer bestehenden Grundstücksmauer, solange der Holzstapel die Höhe der Grundstückseinfriedung nicht übersteigt, gibt es meist keinen Protest.
Im Innenbereich wie dem Wohnzimmer dürfen Sie kleine Mengen Holz problemlos lagern. Die Garage ist nur zu empfehlen, wenn sie gut gelüftet und absolut trocken ist. Besser ist ein Holzunterstand, wo die Luft zirkulieren kann und der vom Regen geschützt ist. Das Wichtigste ist, dass das gelagerte Holz gut trocknen kann und anschließend bis zu seiner Verfeuerung auch trocken bleibt.
Was muss man sonst noch beachten?
Umweltschutz wird gerade beim Thema Brennstoffe ganz großgeschrieben. Dabei handelt es sich bei Holz um nachwachsenden Brennstoff. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV), ist das Verbrennen von Holz mit einer Feuchtigkeit von mehr als 25 Prozent untersagt. Empfehlenswert ist eine Restfeuchte von ungefähr 15 Prozent. Achten Sie also auf gut abgelagertes Holz, denn feuchtes Holz im Kamin zu verbrennen ist nicht nur ineffizient und umweltschädlich, sondern in Deutschland auch gesetzlich verboten. Im Handel gibt es spezielle Holzfeuchtigkeitsmessgeräte mit deren Hilfe finden Sie schnell heraus, ob Sie den rechtlichen Grenzwert einhalten oder Ihr Brennholz noch länger lagern müssen. Damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Damit das Feuer im Kamin so herrlich knistert braucht man gut abgelagertes und trockenes Holz. Eine gute Lagerung ist dafür unbedingt erforderlich. Jede Stadt hat Ihre eigenen Verordnungen und Vorschriften. Welche Vorschriften das genau sind, lässt sich am besten bei der Stadt oder Gemeinde erfragen. Mit ein paar allgemeinen rechtlichen Hinweisen können Sie aber die schlimmsten Fehler vermeiden und ihr Brennholz ganz legal bei sich zu Hause lagern. So kann der nächste Winter kommen.
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