Wenn die Grillsaison im Frühjahr wieder beginnt, wollen vielleicht auch Sie einen Grill auf dem Balkon aufstellen. Damit das Vergnügen nicht nach hinten losgeht und zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führt, sollten Sie die Hausordnung beachten.
Hausordnung statt Brandschutzverordnung
- Eine allgemein gültige Brandschutzverordnung existiert nicht, doch vielleicht finden Sie in der Hausordnung, die Sie möglicherweise als Anlage zum Mietvertrag erhalten haben, Regelungen dazu, wie oft das Grillen überhaupt zulässig ist. Diesen Rahmen sollten Sie dann auch nicht überschreiten, denn allzu häufiges Grillen wird nicht wenige Nachbarn verärgern, wenn diese durch Geruch und Rauch belästigt werden.
- Wenn in der Hausordnung Grillen auf dem Balkon mit einem Holzkohlegrill oder ähnlichen Grill ausdrücklich untersagt ist, dann sollten Sie dies auch nicht tun. Möglicherweise hat das Verbot bautechnische Gründe, wenn z.B. die Balkone nicht genügend Abzugsmöglichkeiten für den Rauch bieten.
- Wenn Sie beim Grillen auf dem Balkon ausschließlich einen Elektrogrill benutzen, dürfte dies wenig problematisch sein. Auch dann sollten Sie jedoch wegen der Hitzeentwicklung darauf achten, dass sich keine leicht brennbaren Materialien - wie zum Beispiel Papierservietten - direkt neben dem Grill befinden.
- Wenn das Grillen auf dem Balkon nicht untersagt ist, dann sollten Sie einige Vorkehrungen treffen, damit es nicht im schlimmsten Fall zu einem Brand kommt.
Vorbeugende Maßnahmen, um Brände zu verhindern
- Sorgen Sie dafür, dass der Rauch gut vom Balkon abziehen kann. Wie Sie den Grill dafür aufstellen müssen, hängt von der Bauweise des Balkons und der jeweiligen Windrichtung ab.
- Stellen Sie in der Nähe des Grills keine leicht entflammbaren Gegenstände - wie zum Beispiel Papp- oder Papierteller - ab.
- Schließen Sie während des Grillens die Fenster und die Balkontür, damit ein möglicher Funkenflug kein Unheil in der Wohnung anrichten kann.
- Stellen Sie für den Fall der Fälle einen Eimer mit Wasser auf den Balkon. Dann können Sie zum Beispiel eine in Brand geratene Serviette sofort löschen, bevor sich der Brand ausbreiten kann.
Dem Grillvergnügen auf dem Balkon sind durch eine Hausordnung statt einer Brandschutzverordnung oft vernünftige Grenzen gesetzt. Überlegen Sie daher, ob die Verwendung eines Elektrogrills auf Ihrem Balkon nicht ohnehin mehr Sinn macht.
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