Die Silvesterböller
Böller abzuschießen gehört für viele in der Neujahrsnacht zum Pflichtprogramm. Beim Kauf ist jedoch Vorsicht geboten.
- Für die Feuerwerkskörper, die in der Silvesternacht für einen bunt erleuchteten Himmel sorgen sollen, gelten in Deutschland bestimmte Regeln. Sie dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgeschossen werden. Der Grund dafür ist, dass das Abschießen von Silvesterböllern gefährlich sein kann. Um die Gefahr zu verringern, prüft hierzulande die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Sicherheit der Feuerwerkskörper, die in den normalen Verkauf gelangen. Diese Produkte bekommen dann ein Siegel, das zumindest garantiert, dass bei vorschriftsmäßigem Vorgehen keine unvorhersehbaren Gefahren zu erwarten sind. Eine Garantie, dass grundsätzlich nichts passiert, können auch die Prüfer nicht geben, doch wer solche Böller kauft, ist zumindest relativ sicher.
- Immer wieder hört man jedoch von Feuerwerk-Fans, denen die deutschen Böller nicht genügen, weil sie angeblich nicht laut genug sind und auch sonst nicht an manche ausländischen Böller herankommen. Beliebt sind offenbar Böller aus Tschechien, Polen und Holland.
Feuerwerkskörper aus Holland: Darauf müssen Sie achten
- Wenn Sie Böller aus Holland kaufen möchten, sollten Sie sich mit der Rechtslage auseinandersetzen. So dürfen nur Böller eingeführt werden, die zum Beweis, dass sie geprüft wurden, das CE-Zeichen tragen. Ebenso ist es nicht erlaubt, Feuerwerkskörper, die kein solches Prüfsiegel haben, in Deutschland abzuschießen. Wer dabei erwischt wird, hat mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen.
- Wenn Sie von Freunden oder Bekannten Knallkörper aus Holland angeboten bekommen, achten Sie darauf, ob diese geprüft sind.
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie es mit einem sicheren Produkt zu tun haben, lassen Sie am besten die Finger davon, denn manchmal handelt es sich um billige Produkte, die nicht zugelassen sind und mitunter sogar aus privaten Werkstätten kommen.
Grundsätzlich gilt, dass Böller nur vorschriftsgemäß abgebrannt werden sollen, um sich und andere nicht zu gefährden.
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