Lange Jahre sind die Bodenpreise lediglich in einigen wichtigen Regionen mit hoher Bodengüte kontinuierlich angestiegen. Nunmehr sind in ganz Deutschland Preisanstiege zu verzeichnen. Ein Vergleich der Bodenrichtwerte zeigt, sie ziehen in breiter Front an. Wesentliche Gründe sind die Geldanlage in Sachwerte sowie der Biogasboom.
Bodenrichtwerte für Ackerland - gesetzliche Grundlagen
Die Erstellung von Bodenrichtwerten erfordern die Baugesetze der Bundesländer. Anhand einer Kaufpreissammlung werden flächendeckend durchschnittliche Werte für Bodenflächen unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungszustands ermittelt. Nicht zuletzt wird die Wertermittlung zum Zwecke der steuerlichen Bewertung von Immobilien benötigt.
- Die Wertausweisung erfolgt bezogen auf den Quadratmeter/Hektar Fläche eines Grundstücks mit vorbestimmtem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück).
- Ändern sich die Gegebenheiten durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen, wird sich das in den neuen Ermittlungen widerspiegeln. Die Bodenrichtwerte sind von den entsprechenden Behörden der Landkreise zu veröffentlichen. Sie können von der zuständigen Geschäftsstelle Auskunft über die Richtwerte verlangen.
So erhalten Sie eine Bodenwertauskunft
Die Ermittlung der Richtwerte wird vom örtlichen Gutachterausschuss vorgenommen. Dazu erhält er von jedem einzelnen Kaufvertrag über Grundstücke eine Kopie.
- Die jeweiligen Gebiete in den Kreisen (Städte und Gemeinden) werden in Bodenrichtwertgebiete aufgeteilt. Hier liegen annähernd identische Nutzungs- und Wertverhältnisse vor.
- Richtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen können sich auf Ackerland, Größe 1,5 Hektar, regelmäßige Grundstücksform, normaler Kulturzustand sowie regional typische wertbestimmende Merkmale beziehen.
- Die Richtwerte für bebaute und unbebaute (Ackerland, Grünfläche) Grundstücke werden jedes Jahr zum Stichtag 1. Januar ermittelt. Die Werte werden anschließend in Bodenrichtwertkarten zusammengestellt.
- Diese liegen in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses öffentlich aus. Sie können eine Bodenwertauskunft gegen Gebühr schriftlich für ein betreffendes Grundstück anfordern.
- Anträge können Sie unter anderem auf Orientierungswertauskunft unbebaubarer Grundstücke sowie auf Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung von Grundstücken aus Forst- und Landwirtschaft stellen.
- Sollten Sie eine Einzelbewertung für ein bestimmtes Grundstück benötigen, ist es angebracht, wenn Sie ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben.
Fazit: Die Zeit, dass Sie Land in den Landkreisen der Bundesrepublik sehr preisgünstig erwerben können, scheint möglicherweise bereits abgelaufen zu sein. Inwieweit die Marktpreisentwicklung exakt wiedergegeben wird, hängt von der Anzahl der Kaufverträge und auch von der Arbeitsweise der jeweiligen Gutachterausschüsse ab.
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