Quellenangabe und Einverständnis sind Pflicht
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein urheberrechtlich geschütztes Bild verwenden wollen, gilt es zwei Schritte zu beachten: Sie müssen eine korrekte Quellenangabe anfügen und zudem die Erlaubnis des Urhebers einholen.
- Dabei ist es egal, ob Sie die Bilder kommerziell nutzen oder zum Beispiel nur mit Ihrem privaten Facebook-Account posten.
- Die Erlaubnis muss sich auch auf die spezielle Verbreitungsart beziehen. Wenn Sie zum Beispiel die Erlaubnis haben, ein Bild für private Zwecke zu nutzen, heißt dies noch lange nicht, dass Sie es auf Facebook oder Twitter verbreiten dürfen.
- Gerade das Verbreiten von Bildern auf sozialen Netzwerken wird von vielen Urhebern gerne untersagt. Versichern Sie sich also, dass Sie das Bild auch für diese Zwecke nutzen dürfen.
- Wenn auf dem Bild Personen zu sehen sind, müssen diese ebenso der Verbreitung des Bildes zustimmen. Allerdings ist eine Zustimmung dann nicht nötig, wenn das Bild ein zeitgeschichtliches Ereignis dokumentiert.
- Sind die Personen auf dem Bild nur Beiwerk oder zeigt das Bild große Menschenansammlungen, ist eine Zustimmung ebenfalls nicht erforderlich. Wenn Sie also ein Bild eines gefüllten Stadions zeigen, müssen Sie nicht erst jeden Besucher einzeln fragen, ob er mit der Verbreitung einverstanden ist.
- Problematisch kann es werden, wenn Sie Bilder, auf denen Markenware zu sehen ist, verbreiten. Auch hier könnte eine Klage auf Sie zukommen.
Richtiges Zitieren von Bildern
Die Anforderungen an ein Bildzitat sind weitaus höher als die an ein Textzitat. Der Grund ist, dass nur das Bild als ganzes Bild zitiert werden kann und so die Belastung für den Urheber höher ist.
- Wenn Sie ein Bild zitieren, müssen Sie unter dem Bild anmerken, aus welcher Quelle Sie dieses Bild entnehmen und wer der Urheber des Bildes ist. In einer wissenschaftlichen Arbeit sollten Sie das Bild zum Beispiel mit einer Fußnote versehen und dort die Quelle angeben.
- Sollten Sie ein Bild im Internet veröffentlichen wollen, sollten Sie die Quellenangabe direkt unter dem Bild anbringen.
- Ihr Zitat muss zudem eine Belegfunktion erfüllen. Das bedeutet, dass Sie das Bild nur zitieren dürfen, wenn Sie damit eine These untermauern oder belegen möchten.
- Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich überlegen, ob Ihr Text auch ohne das Bild für sich stehen könnte. Ist dies der Fall, ist die Belegfunktion erfüllt.
- Das zitierte Bild darf nicht verändert werden. Das bedeutet, dass Sie in das Bild keine eigenen Zeichnungen oder Grafiken einfügen und nichts retuschieren dürfen. Wollen Sie dies trotzdem tun, müssen Sie unbedingt anmerken, was Sie verändert haben.
- Bei der Quellenangabe müssen Sie sowohl den Namen und Vornamen des Urhebers als auch den Fundort des Bildes angeben. Wenn Sie zum Beispiel Bilder aus dem Internet verwenden, müssen Sie den Link zitieren. Es reicht, wenn Sie die Bildquelle in ein Abbildungsverzeichnis eintragen und bei Ihrer Abbildung mit einer Fußnote auf das Verzeichnis verweisen.
Daran erkennen Sie ein urheberrechtlich geschütztes Bild
Fast alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Gehen Sie also erstmal von einem Copyright aus. Sollte auf dem Bild eine Kennzeichnung sein, können Sie sicher sein, dass es geschützt ist.
- Verwenden Sie aber in keinem Fall ein Bild allein deshalb, weil es nicht mit einem Wasserzeichen oder einer sonstigen Kennzeichnung versehen ist.
- Informieren Sie sich am Fundort des Bildes über die Urheberrechtsverhältnisse. Wenn Sie das Bild zum Beispiel im Internet gefunden haben, kontaktieren Sie den Betreiber der Seite. Dieser kann Ihnen, sofern er selbst Urheber ist, die Erlaubnis für die Verwendung erteilen.
- Frei verwendbare Bilder finden sich zum einen auf Wikimedia Commons. Hier sollten Sie allerdings darauf achten, ob das Bildkomplett rechtefrei oder frei lizenziert ist. Im letztgenannten Fall müssen Sie die für das Bild vorgegebenen Bedingungen einhalten, wenn Sie das Bild verwenden wollen. Diese sind beim jeweiligen Bild vermerkt.
- Aber auch Anbieter wie Fotolia oder Photocase bieten eine große Auswahl an lizenzfreien Bildern an. Wenn Sie diese Bilder verwenden möchten, müssen Sie sich jedoch auf den jeweiligen Seiten registrieren. Jedes Bild kostet Credits, die Sie entweder kaufen können oder dafür erhalten, dass Sie selbst Bilder hochladen.
- Wenn Sie Bilder der Plattform Pixelio verwenden wollen, müssen Sie die Lizenzbedingungen einhalten und sich registrieren. Die Lizenzen sind beim jeweiligen Bild angegeben. Meist ist nur eine redaktionelle Nutzung gestattet.
Bei Urheberrechtsverletzungen drohen Strafen
Sollten Sie geschützte Bilder ohne Erlaubnis verwenden, drohen Ihnen Strafen. In den meisten Fällen erhalten Sie vom Urheber beziehungsweise von dessen Anwalt eine Abmahnung.
- Darin werden Sie aufgefordert, die Nutzung zu unterlassen, also das Bild beispielsweise aus einem sozialen Netzwerk herauszunehmen, und die Anwaltskosten zu übernehmen.
- Sie sollten das Bild daher unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, entfernen. Wenn Sie diesen Forderungen nachkommen, hat sich der Fall für Sie erledigt.
- Falls nicht, droht eine Unterlassungsklage. In diesem Fall können die Kosten deutlich höher ausfallen, da Sie im Zweifel noch die Gerichtskosten tragen müssen.
- In vielen Fällen lohnt es sich bei einer Abmahnung jedoch, einen Anwalt aufzusuchen. Denn oft ist die Abmahngebühr viel zu hoch angesetzt, da meistens Pauschalen angegeben werden. Wenn Sie sich zu Unrecht abgemahnt fühlen, lohnt sich dieser Gang auf jeden Fall.
Sie sollten bei der Verwendung fremder Bilder immer darauf achten, diese korrekt zu zitieren. Die massenhaften Abmahnungen mögen zwar wie pure Geldmacherei erscheinen, doch sind sie gängige Rechtspraxis und schützen mit dem Urheberrecht ein hohes Gut. Trotzdem sollten Sie nicht davor zurückschrecken, im Zweifel einen Anwalt zu Rate zu ziehen, da viele Abmahnungen nicht rechtens sind.
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