Als Pflegekraft können Sie nicht nur im Altenheim arbeiten, sondern auch in Kliniken oder bei Betreuungsstätten und Pflegediensten. Eine stationäre Pflegeeinrichtung bietet hingegen oftmals die besten Arbeitsbedingungen.
Aufgaben in einem Altenheim
- Im Altenheim werden Patienten medizinisch betreut. Meist handelt es sich bei den Senioren um multimorbide Patienten, das heißt, sie haben mehrere typische Alterskrankheiten, wie Diabetes, Herzprobleme, Bewegungseinschränkungen oder auch Demenz. In einigen Fällen erfolgt auch eine Palliativbetreuung, das heißt, die Begleitung eines Sterbenden.
- Die Bewohner des Altenheims werden darüber hinaus in einer aktiven Gestaltung des Alltags gefördert, sodass die noch vorhandene Selbstständigkeit möglichst lange erhalten werden soll.
- Im Gegensatz zur reinen Pflege gibt es also auch Angebote zur Tagesgestaltung, etwa altersgerechte Gymnastik, Ergotherapie, Ausflüge, Rätsel und andere Trainings für das Gedächtnis oder die Aufmerksamkeit sowie - je nach Einrichtung - auch weitere Beschäftigungsmöglichkeiten.
- Daher sind sowohl medizinische Kenntnisse bei einer Bewerbung gefragt, weil regelmäßig Tabletten verabreicht werden oder Spritzen gesetzt und wundgelegene Stellen versorgt werden müssen, als auch darüber hinausgehende Fähigkeiten im Umgang mit Älteren. Beide Bereiche sollten also bei einer Bewerbung betont werden.
Ihre Bewerbung als Pflegekraft
- Altenheime suchen nicht nur examinierte Pflegekräfte, sondern auch Pflegehelfer oder sonstiges Betreuungspersonal (etwa Physiotherapeuten und Ergotherapeuten). In den Stellenausschreibungen wird darauf hingewiesen, welche spezifischen Qualifikationen gefordert werden.
- Gehen Sie am besten im Anschreiben Ihrer Bewerbung auf diese Anforderungen ein. Wenn das Altenheim etwa eine examinierte Pflegekraft sucht, dann sollten Sie auch erwähnen, dass Sie die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
- Ebenso werden manchmal Zusatzqualifikationen gefordert, etwa im Umgang mit Demenzpatienten oder in der Wundversorgung (sogenannte „Wundschwester“). Diese sollten Sie ebenfalls aufführen, wenn Sie über die entsprechenden Weiterbildungen verfügen.
- Manchmal sind diese als notwendige Voraussetzung formuliert, in anderen Fällen gibt das Altenheim an, dass diese Qualifikationen „wünschenswert“ sind. Dies bedeutet, dass Sie sich dennoch bewerben können, wenn Sie hier keine Spezialisierungen vorweisen können.
- Auch bisherige Berufserfahrungen sollten noch einmal in der Bewerbung hervorgehoben werden. Wenn Sie sich etwa in einem Heim bewerben, in dem spezielle Wohngruppen angeboten werden, dann sollten Sie es erwähnen, wenn Sie bereits früher in einer Einrichtung mit ähnlichem Angebot gearbeitet haben. Dies kann ebenso stichpunktartig im Lebenslauf unter der Auflistung der entsprechenden Stelle geschehen.
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