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Beschaffenheit der Ware prüfen - so sollten Sie bei Lieferungen vorgehen

Die Beschaffenheit erhaltener Waren zu überprüfen, kann auch Spaß bereiten.
Die Beschaffenheit erhaltener Waren zu überprüfen, kann auch Spaß bereiten.
Wenn Sie Artikel über den Versandhandel kaufen, müssen Sie, um Ihr Widerrufsrecht anwenden zu können, an einiges denken. Bevor Sie die jeweiligen Gegenstände letztendlich in Besitz nehmen, sollten Sie die Beschaffenheit der von Ihnen bestellten Waren gleich nach deren Erhalt überprüfen.

Überprüfen Sie die Beschaffenheit der Ware zuerst auf optische Mängel

  • Für Sie als privater Verbraucher ist es aufgrund des geltenden Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften sehr einfach von einem Kauf, der auf dem Versandwege getätigt wurde, zurückzutreten. Nur müssen Sie hierzu darauf achten, die Ware nicht beim Kontrollieren der Beschaffenheit zu sehr zu strapazieren. Dies könnte einen Wertverlust zur Folge haben, der Ihnen bei einer eventuellen Rücksendung, ohne begründeten Mangel, unter Umständen von der zurückerwarteten Kaufsumme in Abzug gebracht werden kann. Daher überprüfen Sie den Gegenstand als Erstes so wie Sie dies auch in einem Geschäft tun würden. Verwenden Sie ihn also noch nicht so, als wenn er Ihr Eigentum wäre.
  • Achten Sie ferner darauf, wenn Sie einen ausdrücklich als "neu" deklarierten Artikel gekauft haben, dass dieser noch original verpackt sein müsste. Denken Sie dabei daran, dass es eventuell sein könnte, dass dieser Artikel schon einmal versendet worden ist und dann, aus welchen Gründen auch immer, wieder zum Händler zurückkam. Wie Sie für sich den Begriff "neu" auslegen, bleibt dabei Ihnen überlassen. Für viele ist ein Indiz dafür, dass eine Ware bereits in Benutzung war, ausreichend genug, diese als "gebraucht" anzusehen, selbst dann, wenn die Beschaffenheit des Gegenstands dagegen spricht.

Halten Sie beim Kontrollieren eine gewisse Reihenfolge ein

  • Das Widerrufsrecht räumt Ihnen die Möglichkeit ein, einen Gegenstand, den Sie über den Versandhandel gekauft haben, innerhalb einer Frist von 14 oder 30 Tagen, je nach bestehenden Voraussetzungen, wieder ohne Begründung zurückzuschicken oder den Kauf einer Ware bereits vor deren Versand zu widerrufen, sofern diese nicht nach Ihren Maßgaben speziell für Sie hergestellt wurde. 
  • Dies dient dem Schutz des Verbrauchers vor unüberlegten Käufen. So mancher lässt sich durch die einfach per Klick zu erstehenden Waren aus dem Internet zu leicht verführen und stellt erst später fest, dass der eine oder andere Kauf absolut unnötig war. Auch der Griff zum Telefon und das schnelle, unkomplizierte Bestellen eines angepriesenen Artikels könnte in die gleiche Kategorie der Fehlkäufe fallen.
  1. Überprüfen Sie die Umverpackung auf eventuelle Schäden. Hier können Sie erkennen, ob beim Transport etwas beschädigt wurde. Sollte dies der Fall sein, so machen Sie den Boten darauf aufmerksam und kontrollieren Sie mit diesem gemeinsam den Inhalt der Sendung.
  2. Ist alles in Ordnung, prüfen Sie, ob die Verkaufsverpackung schon vorher einmal geöffnet wurde. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie nicht die erste Person gewesen sein sollten, der dieser Gegenstand über den Versandweg zugestellt wurde.
  3. Erst wenn Sie sich jetzt noch sicher sind, die Ware behalten zu wollen, öffnen Sie die Originalverpackung und kontrollieren nun die Beschaffenheit des Artikels an sich.
  4. Zuerst sollte auch hier eine optische Überprüfung etwaige Mängel oder Missstände hervorbringen. Vergleichen Sie, ob der Artikel mit der Abbildung übereinstimmt oder ob Ihnen der Gegenstand womöglich auf der Abbildung besser gefiel als das Original.
  5. Wenn die Sichtkontrolle positiv ausgefallen ist, können Sie den Artikel eingehender, je nach Art des Gegenstands, einer Funktionsprüfung unterziehen.
  6. Erst wenn Sie sich wirklich sicher sind, die zugesandte Ware nach dieser eingehenden Beschaffenheitsprüfung behalten zu wollen, können Sie sie als Ihr Eigentum ansehen und dementsprechend mit dem Gegenstand verfahren, wie es Ihnen beliebt.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
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