Berichtsheft korrekt ausfüllen
- Machen Sie sich jeden Tag kurze Notizen, da Sie ja nur wöchentlich Ihre Berichte schreiben müssen. Nach einer ganzen Woche kann es Ihnen jedoch schwerfallen, sich an alle Einzelheiten zu erinnern.
- Das Berichtsheft ist eines der wesentlichen Dokumente Ihrer Ausbildung zur Verkäuferin. Ist es unvollständig oder enthält es falsche Angaben, könnten Sie Ihre Prüfungszulassung verlieren.
- Verlassen Sie sich nicht auf Vorlagen aus dem Internet. Im Zweifelsfall können Sie mit dem Berichtsheft nachweisen, dass bestimmte Ausbildungsinhalte nicht gelehrt wurden und so auch nicht geprüft werden können. Zudem sollten Sie auch über besondere Vorkommnisse, Fehler oder mangelnde Fachkenntnisse reflektieren.
- Berichtshefte finden Sie im Schreibwarenladen, jedoch ist es üblich, dass Sie diese von Ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten. Ist dies nicht der Fall, finden Sie auch im Internet Vordrucke, die Sie nur noch ausdrucken und mit Inhalt füllen müssen.
- Einmal im Monat legen Sie das Berichtsheft Ihrem Ausbilder vor, dieser sollte sowohl den Inhalt als auch die Rechtschreibung überprüfen. Mit einer Unterschrift bestätigt er Ihre Angaben.
- Schreiben Sie knapp und in Stichworten über Ihre Tätigkeiten, beschreiben Sie Ihre Aufgaben dabei möglichst detailliert. Statt "im Lager gearbeitet" ist "Artikel (Farbe, Größe, Qualität) nach Eintreffen mit Lieferschein verglichen und abgehakt" viel besser. Zudem schreiben Sie auch, welche Lernfelder Sie in der Berufsschule besprochen haben, welche Referate Sie vorbereitet, welche praktischen Übungen Sie durchgeführt haben.
- Beziehen Sie Ihren Ausbildungsbetrieb sowie Ihr Warensortiment mit ein. Eine Verkäuferin in einer Drogerie wird andere Tätigkeiten durchführen als eine in der Bäckerei.
- Variieren Sie Ihre Formulierungen und achten darauf, dass sich nicht jede Woche derselbe Inhalt im Berichtsheft wiederfindet. Verwenden Sie unbedingt berufsspezifisches Vokabular.
Typische Aufgaben einer Verkäuferin
- Als Orientierung dient Ihnen Ihr Ausbildungsrahmenplan, den Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung erhalten, bei der Industrie- und Handelskammer aber auch nachträglich erhalten können.
- Wenn Sie eine Ausbildungsabteilung wechseln oder einen neuen Ausbildungsabschnitt beginnen, vermerken Sie dies ebenfalls in Ihrem Berichtsheft. Beschreiben Sie Ihren Ausbildungsbetrieb: Wie viele Mitarbeiter gibt es, wie ist er am Markt positioniert und so weiter.
- Während Ihres ersten Lehrjahres zur Verkäuferin sollten Sie sich unter anderem mit dem Warensortiment vertraut machen. Hier können Sie einzelne Bereiche genau beschreiben, Listen oder Zeichnungen integrieren. Beschreiben Sie den Umgang mit den Kunden: Wie gehen Sie bei einer persönlichen Beratung vor, was müssen Sie bei Kundengesprächen beachten?
- Gehen Sie auf besondere Verkaufssituationen, unfreundliche Kunden oder die gesetzlichen Regelungen bei einer Reklamation ein. Wie gehen Sie mit Stresssituationen um oder können mit Einfühlungsvermögen ein Verkaufsgespräch zum Positiven wenden?
- Auch folgende Inhalte sind Bestandteil des 1. Lehrjahrs: Durchführen von Bestellungen, Warenlieferungen annehmen, Auszeichnung von Waren, Warenlager, Kalkulationen erstellen, Werbemaßnahmen und Serviceleistungen.
- Auch allgemeine Aufgaben wie Inventuren, Aufräumarbeiten, Reinigung der Regale oder Austausch defekter Ware können Sie beschreiben.
- Im zweiten Lehrjahr sollten Sie besonders auf solche Tätigkeiten eingehen: Bestands- und Absatzüberwachung, Kassensysteme, Marketingmaßnahmen, Kundenbindung und Lösungsmöglichkeiten für schwierige Kundengespräche.
Ein Berichtsheft ist keine Weltliteratur. Stellen Sie keine zu hohen Ansprüche an sich selbst - wirklich spannend wird dieser Nachweis wohl nur für Ihren Ausbilder sein.
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