Benzin in sicheren Kanistern unterbringen
- Aufgrund seiner Brennbarkeit muss mit Benzin extrem vorsichtig umgegangen werden.
- Um die Flüssigkeit fachgerecht zu lagern, benötigen Sie einen speziell dafür vorgesehenen Kanister.
- Es gibt klare Vorschriften, wie ein Benzinkanister beschaffen sein muss: In erster Linie muss er absolut bruchsicher sein. Dabei kommen mehrere Materialien infrage. Zum einen kann Stahlblech zum Einsatz kommen. Dieses ist sicher, jedoch besitzt es ein relativ großes Eigengewicht und wird daher immer seltener eingesetzt. Zum anderen gibt es einige Kunststoffe, die den Anforderungen entsprechen.
- In vielen Ländern ist es Ihnen erlaubt, Ihren Kanister an der Tankstelle ebenso wie die Fahrzeuge selbst zu füllen und dann im Auto abzutransportieren. Allerdings gibt es einige Länder, die das Führen der Kanister in einem Pkw verbieten. Unter anderem zählen dazu auch beliebte Urlaubsländer wie Ungarn oder Italien. Bei Auslandsreisen sollten Sie sich daher vorab informieren und nicht auf Glück gefüllte Kanister im Auto lagern.
Das Lagern von Benzin und sein rechtlicher Aspekt
- Als Wohnungs-, Haus- oder Garagenbesitzer stellen Sie sich natürlich auch die Frage, ob die Lagerung von Benzin legal ist.
- Leben Sie zur Miete in einem Wohnhaus, sollten Sie im Mietvertrag nachsehen, ob Sie die Kanister im Keller oder in den Wohnräumen überhaupt aufbewahren dürfen. Viele Vermieter gehen hier auf Nummer sicher und untersagen das Lagern solch brennbarer Flüssigkeiten. Daran müssen Sie sich halten.
- Gibt es kein Verbot seitens des Vermieters, ist rechtlich ein Limit von einem Liter festgelegt. Dies gilt auch, wenn Sie Hausbesitzer sind und es folglich keinen Vermieter gibt, der ein Verbot aussprechen könnte.
- Als Mieter einer Kleingarage sieht die Rechtslage anders aus. Sollte die genutzte Fläche nicht größer als 100 m2 sein, so dürfen Sie Ihre Kanister entsprechend der Sicherheitsvorschriften lagern. Die abgefüllte Menge darf allerdings nicht mehr als 20 Liter betragen (bei Diesel sind 200 Liter erlaubt).
- Verankert ist das Recht zu Lagerung in der Garage in der Garagenverordnung (GarVO). Diese besagt zudem, dass in Großgaragen die Lagerung wieder untersagt ist, da mehr Besitzer ihrer Fahrzeuge dort abstellen und jedem das Recht einzugestehen, zu einer zu bedenklichen Menge an gelagertem Benzin führen würde.
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