Damit Ihr Twingo vor Diebstahl geschützt ist, sind die Modelle mit einer Wegfahrsperre ausgestattet. Wenn Sie diese dauerhaft deaktivieren, kann es passieren, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, was sich ebenso auf den Versicherungsschutz auswirken kann. Es gibt aber einige Tricks, die Sie ausprobieren können, ohne Ihren Versicherungsschutz zu gefährden.
Probleme mit der Wegfahrsperre beim Twingo
- Manche Wegfahrsperren funktionieren auf Infrarotbasis und weisen beim Twingo nach längerer Nutzung teils einige Probleme auf. So kann es passieren, dass es Interferenzen, also Signalstörungen, beim Einbau eines neuen Geräts zur Motorsteuerung gibt.
- Auch eine nachträglich eingebaute Zentralverriegelung kann zu Fehlern in der Steuerung der Wegfahrsperre führen, sodass diese sich nicht mehr deaktivieren lässt.
- Ebenso können die Schlüssel zur Steuerung der Sperre kaputtgehen, teilweise sind zudem die Dekoder, also die Bauteile, welche die Signale aufnehmen und weiterleiten, von Defekten betroffen.
- In diesen Fällen können Sie Ihren Twingo zunächst einmal nicht mehr verwenden und müssen einen Pannendienst oder den Abschleppservice rufen, da sich der Wagen ohne Deaktivieren der Sicherheitsvorrichtung nicht bewegen lässt.
Wie Sie die Sperre deaktivieren
- Wenn der Defekt der Wegfahrsperre an einem fehlerhaften Dekoder liegt, dann kann ein Austauschen dieses Bauteils dazu beitragen, dass Ihr Twingo wieder wie gewohnt verwendet werden kann.
- Wenn Sie die Sicherheitssperre nicht mehr deaktivieren können, dann kann es helfen, den Notfallcode einzugeben. Dies ist eine Nummer, welche aus vier Ziffern besteht und welche Sie bei Ihrem Renault-Händler erfragen können. Nach der Eingabe des Codes der Wegfahrsperre können Sie denn Sicherheitsschutz temporär deaktivieren und Ihren Twingo danach starten.
- Wenn der zugehörige Schlüssel Fehler aufweist, dann kann auch dieser ersetzt werden. Letztlich sind dies jedoch sehr kostenintensive Maßnahmen, sodass es manchmal sinnvoll ist, die Werkstatt um das Entfernen der Wegfahrsperre zu bitten.
- Dies sollten Sie dann aber Ihrer KFZ-Versicherung melden, da das Vorhandensein einer solchen Sicherheitseinrichtung Basis der Kalkulation von Versicherungskosten ist.
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