Was Sie benötigen
- Behindertenausweis
- Merkzeichen aG
Ein Behindertenausweis allein reicht noch nicht, um einen Behindertenparkplatz benutze zu dürfen. Im Behindertenausweis muss das Merkzeichen „aG“ eingetragen sein. Das Merkzeichen steht für außergewöhnlich gehbehindert. Das bedeutet, dass Sie es nur dann bekommen, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
So können Sie einen Behindertenparkplatz benutzen
- Als Erstes müssen Sie bei Ihrem zuständigen Landesamt für soziale Dienste einen Behindertenausweis beantragen. Um herauszufinden, welches Amt für Ihre Region zuständig ist, können Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung wenden. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular.
- Alternativ können Sie sich auch im Internet informieren. Dort können Sie sich auch meistens gleich das Antragsformular herunterladen und ausdrucken.
- Ins Antragsformular müssen Sie Ihre Anschrift und die Art Ihrer Behinderung eintragen. Medizinisches Fachwissen ist dabei nicht nötig. Sie beschreiben Ihre Behinderung einfach mit Ihren eigenen Worten.
- Auf einer separaten Seite des Antragsformulars müssen Sie die Anschriften der Fachärzte eintragen, bei denen Sie in Behandlung sind. Zudem müssen Sie jeden Facharzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Dazu ist Ihre Unterschrift nötig. Das Landesamt holt sich dann alle nötigen medizinischen Diagnosen von den Fachärzten.
- Nachdem Sie alles gewissenhaft ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag an das zuständige Amt. Kurze Zeit später erhalten Sie dann ein Schreiben, dass Ihr Antrag bearbeitet wird. Die Bearbeitung kann mitunter mehrere Monate dauern.
- Dann bekommen Sie eine schriftliche Mitteilung über den Grad Ihrer Behinderung. Zudem wird Ihnen mitgeteilt, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einzelne Merkzeichen vorliegen. Sollten Ihnen auch das Merkzeichen „aG“ zugewiesen werden, können Sie einen speziellen Parkausweis beantragen.
- Der Parkausweis wird Ihnen dann umgehend zugeschickt. Er ist erforderlich, um einen Behindertenparkplatz zu benutzen. Deshalb müssen Sie diesen Ausweis auch immer bei sich haben, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Sobald Sie auf einem Behindertenparkplatz parken, müssen Sie den Parkausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
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