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Befristete Überlassung von Arbeitskräften - Definition

Leiharbeiter müssen oftmals andere Arbeitskleidung als festes Personal tragen.
Leiharbeiter müssen oftmals andere Arbeitskleidung als festes Personal tragen.
Der Arbeitsmarkt sorgt für viele Schlagzeilen, vor allem die verschiedenen Arten an Beschäftigungsverhältnissen sind immer wieder ein Thema, so auch die befristete Überlassung von Arbeitskräften. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, ist es hilfreich, eine Definition für bestimmte Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Die befristete Überlassung von Arbeitskräften in einer kurzen Definition

Sie haben in der Zeitung oder den Fernsehnachrichten schon einmal von befristeter Überlassung von Arbeitskräften gehört? Und nun fragen Sie sich, was genau damit gemeint ist? In diesem Artikel finden Sie eine Antwort auf diese Frage in Form einer Definition des Begriffs.

  • Der Begriff befristete Überlassung von Arbeitskräften bedeutet im Prinzip nichts anderes als Leiharbeit. Diese Art der Beschäftigung wird im Fachjargon als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.
  • Die Arbeitnehmerüberlassung kommt zustande, wenn eine Firma eine Stelle, beispielsweise in Vertretung, für einen kürzeren oder längeren Zeitraum schnell besetzen muss. Dies ist vor allem als eine kurzfristige Lösung gedacht, auf diese Weise braucht die Firma nicht extra eine neue Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt suchen, sondern kann sich an einen sogenannten Verleiher wenden.
  • Die suchende Firma kann eine Leiharbeitsfirma kontaktieren, um sich eine Leiharbeiterin oder einen Leiharbeiter sozusagen auszuleihen. Die Arbeitskräfte sind bei der Leihfirma fest angestellt, nur zu dem Zweck ausgeliehen zu werden. Diese Leiharbeiter werden als befristete Arbeitskräfte bezeichnet und der Vorgang des Ausleihens ist die Überlassung. Der Schutz der Leiharbeiter ist gesetzlich geregelt, und zwar im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz.

Große Zeitarbeitsfirmen in Deutschland sind zum Beispiel Randstad, Manpower, Adeca und Persona Service.

Kritik an der befristeten Überlassung von Arbeitskräften

In politischen Debatten werden Sie feststellen, dass die befristete Überlassung von Arbeitskräften per Definition zwar etwas Gutes ist, aber Sie werden auch immer wieder bemerken, dass Kritik an ihr geübt wird. Worin diese Kritikpunkte im Wesentlichen bestehen, erfahren Sie in diesem Teil des Artikels.

  • Einer der Hauptkritikpunkte an dieser Beschäftigungsform ist die Bezahlung. Auch wenn diese höher liegt als bei einer geringfügigen Beschäftigung, ist sie dennoch nicht so hoch wie die Bezahlung der fest angestellten Arbeitskräfte des Entleihers. Leiharbeiter werden demnach bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt als festes Personal der Entleiher-Firma.
  • Auch soziale Probleme im Betrieb können für Leiharbeiter an der Tagesordnung sein. Hierbei geht es vor allem um eine mangelnde Integration der Arbeitskräfte in die soziale Betriebsstruktur. Oftmals geschieht die Trennung zwischen festem Personal und Leiharbeitern schon durch unterschiedliche Arbeitskleidung. Viele Firmenleiter legen Wert darauf, dass eine solche Abgrenzung stattfindet, um eine zu starke Integration in die Entleiher-Firma zu verhindern.
  • Es sind Fälle bekannt geworden, in denen beispielsweise Lohndumping betrieben wurde, indem der festgelegte Mindestlohn für Leiharbeiter unterschritten wurde. Darüber hinaus wird oft vonseiten der Verleih-Firmen gegen bestehende Tarif- und Arbeitsverträge verstoßen. Einige Entleiher-Firmen nutzen Leiharbeiter auch dazu, um ihre Lohnkosten niedriger zu halten.

Mit diesen grundlegenden Informationen können Sie nun Debatten zum Thema befristete Überlassung von Arbeitskräften verfolgen und kritisch beäugen.

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