Zu Großmutters Zeiten war Hühnerhaltung eher die Regel als die Ausnahme. Gerade in ländlichen Gebieten sind noch stillgelegte Gebäude vorhanden. Diese wiederzubeleben, stellt überhaupt kein Problem dar, eine Baugenehmigung erübrigt sich hier. Anders sieht es aus, wenn ein Hühnerstall neu gebaut werden soll. Nicht die Hühnerhaltung an sich wird von vielen Nachbarn als störend empfunden, sondern der Neubau eines Hühnerstalls, der vielleicht die Ästhetik der Umgebung stört. Klärende Gespräche im Vorfeld sind ebenso wichtig wie Erkundigungen bei der Baubehörde, ob der Bau genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig ist.
Die Planungsphase für den Hühnerstall - das sollten Sie beachten
- Je nach Wohnlage könnten Ihre Nachbarn sich durch die Hühnerhaltung beeinträchtigt fühlen. Absprachen im Voraus vermeiden späteren Ärger. Lassen Sie sich das Einverständnis der Nachbarn am besten schriftlich geben.
- Informieren Sie sich rechtzeitig, welcher Platz auf Ihrem Grundstück für den Bau eines Hühnerstalls geeignet ist. Dabei sind Gebäudehöhen sowie Grenzabstände zu berücksichtigen.
- Erkundigen Sie sich bei der Baurechtsbehörde, wie groß Sie den Stall ohne Baugenehmigung bauen dürfen.
Kleine Hühnerställe brauchen keine Baugenehmigung
- Für die private Hühnerhaltung im eigenen Garten ist kein großer Stall notwendig. Fünf bis sieben Hühner reichen aus, um die Familie mit frischen Eiern zu versorgen. Der Stall für diese kleine Hühnerschar braucht eine Grundfläche zwischen 2 und 2,5 Quadratmetern, sofern genug Gelegenheit zum Freilauf ist.
- Für kleinere Bauten im Garten ist normalerweise keine Baugenehmigung erforderlich. Die Maximalgröße wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Normalerweise dürfte es bei maximal 25 Kubikmetern umbautem Raum keine Probleme geben. Erkundigen Sie sich dennoch vor dem Bau bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Größe sicher genehmigungsfrei ist.
- Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, kann der Bau eines Hühnerstalls anzeigepflichtig sein. Das heißt, Sie müssen die Baurechtsbehörde lediglich über den Bau informieren. Ein formloses Schreiben ist hierfür in der Regel ausreichend.
Hühnerhaltung im größeren Stil - nicht ohne Baugenehmigung
- Möchten Sie Hühner nicht nur für den Eigenbedarf halten, sondern Eier und Fleisch verkaufen, brauchen Sie einen entsprechend größeren Stall, der auf jeden Fall baugenehmigungspflichtig ist.
- Ein voller Bauantrag ist die am besten geeignete Variante. Hierfür müssen Zeichnungen des geplanten Gebäudes eingereicht werden.
- In den seltensten Fällen müssen die Zeichnungen für große Hühnerställe von einem Architekten angefertigt werden. Oft können diese in Eigenregie erstellt werden.
- Führen Sie ein Gespräch mit der Baubehörde und schildern Sie so detailliert wie möglich Ihr Anliegen. Sie werden dort auf offene Ohren stoßen und so manchen Rat mit auf den Weg bekommen.
- Bemühen Sie sich, den Stall trotz seiner Größe harmonisch in die Umgebung einzufügen. Das fördert die Akzeptanz nicht nur bei der Baubehörde, sondern auch bei Ihrer Nachbarschaft.
Sind alle Stolpersteine aus dem Weg geräumt, die Baugenehmigung eingeholt und der Hühnerstall gebaut, steht dem Vergnügen der Hühnerhaltung und einem kleinen Stückchen Landleben im eigenen Garten nichts mehr im Wege.
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