Prozente in der Autoversicherung bekommen
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Prozente in einer Autoversicherung bekommen können. Je nach Weg können diese auch sehr schnell wieder verfallen.
- Üblicherweise fangen Sie in der Kfz-Versicherung in der Klasse SF 1/2 an, wenn Sie den Führerschein länger als 3 Jahre haben oder in der Klasse in der Klasse 0, wenn Sie diesen kürzer haben. Die Prozente sind je nach Versicherungsgesellschaft verschieden, in SF 1/2 gehen diese von 100 bis 140 % in SF 0 von 200 bis 260 %.
- Im nächsten Jahr können Sie dann in die Klasse SF 1 gelangen, sofern Sie länger als 6 Monate versichert waren und keinen Schadensfall hatten. In der Regel sind Sie dann immer bei 100 %.
- In den Folgejahren steigen Sie je Jahr, in dem Sie keinen Schadensfall haben, um eine Schadenfreiheitsklasse. Dabei wirkt sich nicht jeder Wechsel in der Klasse auch bei den Prozenten aus. So können zum Beispiel in der Klasse SF 9 und 10 die gleichen Prozentsätze gelten.
- Ein schnellerer Weg zu mehr Prozenten ist es, wenn Sie einen Schadenfreiheitsrabatt übertragen bekommen, das ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Rabatte, die Sie übertragen bekommen oder die Sie selbst erfahren haben, verfallen nach dem gleichen Schema. Bei einem Wechsel werden Schadenfreiheitsklassen immer übernommen, es kann aber sein, dass Sie nach dem Wechsel andere Prozentsätze haben, weil die zu den Klassen gehörenden Prozente bei den Versicherungen unterschiedlich sind.
- Wenn Sie über eine Sonderregelung wie Partnertarif oder Zweitwagenregelung hohe Rabatte bekommen, kann es sein, dass diese sofort verfallen, wenn Sie die Autoversicherung wechseln, denn das sind Sonderkonditionen, die andere Versicherungen oft nicht übernehmen. Hier können Sie Prozente also schnell wieder verlieren.
So verfallen die Rabatte üblicherweise
Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Regelungen bei den verschiedenen Gesellschaften gibt. Es lohnt sich also, wenn Sie bei verschiedenen Versicherungen nachfragen. Wichtig ist zu wissen, dass es keine einheitliche Regelung gibt. Meist ist es so:
- Wenn Sie den Vertrag für weniger als 6 Monate unterrechen, dann hat dies keine Folgen für die Prozente, Sie werden im nächsten Jahr in die nächsthöhere Klasse gesetzt.
- Falls die Autoversicherung länger als 6 Monate aber höchsten 12 Monate unterbrochen wird, bleiben die Prozente in der Regel erhalten, aber Sie werden nicht höher eingestuft.
- Längere Unterbrechungen werden bei den verschiedenen Gesellschaften recht unterschiedlich behandelt. Bei einigen Versicherungen behalten Sie die erworbenen Prozente, manche stufen Sie pro Jahr um eine Klasse zurück. Es gibt auch Gesellschaften, bei denen Sie nach 7 Jahren wieder als Anfänger nach der Führerscheinregelung (SF 1/2) eingestuft werden.
- Auch durch einen Schadenfall verfallen in der Autoversicherung Prozente, je nach Gesellschaft werden Sie je Schaden um eine oder zwei Klassen zurückgestuft.
Generell gilt, dass es bei den Autoversicherungen keine einheitlichen Regelungen gibt. Prozente müssen also nicht zwangsläufig verfallen.
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