So legen Sie die Ausgangzeiten im Jugendheim fest
- In den meisten Jugendwohnheimen leben Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren. Manchmal auch im früheren Alter, wenn es Geschwisterkinder gibt oder es im Konzept verankert wurde.
- Wichtig ist, dass das Alter unterschieden wird. Dies werden auch die Kinder und Jugendlichen verstehen. Kinder, die einer Schulpflicht unterliegen, müssen selbstverständlich alleine zur Schule gehen und nach dem Unterricht wieder ins Jugendwohnheim zurückkommen. In Absprache mit der Schule kann geprüft werden, ob sich die Kinder daran halten.
- Alle Jugendlichen sollten erst einmal direkt nach dem Unterricht oder dem Mittagessen nach Hause kommen. Durch Stundenpläne haben Sie einen guten Überblick, wer wann kommt.
- Weitere Ausgangszeiten sind je nach Alter und individueller Entwicklung abzuklären.
- Kinder ab 10 Jahren können durchaus am Nachmittag noch mal mit Freunden weggehen. Sie sollten jedoch spätestens zum Abendessen wieder zurück sein. Für Jugendliche ab 14 Jahren gilt dasselbe. Doch hier können Sie sie gerne noch mal nach dem Essen für eine oder zwei Stunden mit Freunden weglassen.
- Die Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren sollten allerspätestens um 22 Uhr im Wohnheim sein und sich an die Ausgangszeiten halten.
- Zu beachten wäre, dass die Kinder und Jugendlichen Ihnen immer mitteilen, wo sie hingehen und mit wem sie unterwegs sind.
Wie sanktionieren Sie, wenn die Jugendlichen sich nicht an die Ausgangszeiten halten?
- Vorher sprechen Sie bitte genau mit den Kindern und Jugendlichen ab, was passiert, wenn sie sich nicht an die Ausgangszeiten gehalten haben. So können sie sich orientieren und mit den Konsequenzen rechnen.
- Sie könnten die Ausgangszeit um eine oder zwei Stunden für den unpünktlichen jungen Menschen kürzen.
- Wenn es ein zweites Mal passiert, darf der Jugendliche am darauf folgenden Tag gar nicht mehr raus oder nur in Begleitung eines Betreuers.
- Beim dritten Mal zu spät kommen können gerne zwei Tage Hausarrest folgen.
- Bleiben Sie mit den Kindern im Gespräch. Erklären Sie ihnen, dass Sie sich Sorgen machen und es wichtig bleibt, dass alle Beteiligten erreichbar sein müssen. Das Handy von Ihnen ist ebenfalls an, also erwarten Sie das Gleiche von den Kindern.
- Sagen Sie auch, dass Sie, wenn nötig, die Polizei einschalten können, damit er oder sie gesucht werden kann. Denn passieren kann immer etwas und Sie wollen sich auf denjenigen verlassen.
- Die Konsequenzen sollten zum Regelverstoß passen. Wenn Kinder zu spät kommen, treten die obigen Konsequenzen in Kraft. Taschengeldkürzung oder Fernsehverbot passt nicht zum Unpünktlichsein.
- Halten Sie vereinbarte Regeln und Sanktionen ein. Sie können auch einen Vertrag mit den Jugendlichen schriftlich festhalten.
Wenn Sie die Methoden klar definieren und ausführen, werden die Kinder und Jugendlichen sich daran halten. Weiterhin besprechen Sie mit ihnen, dass gegenseitiges Vertrauen bedeutsam ist. Ansonsten müssen sie von der Polizei aufgegriffen werden, um zu spüren, wie ernst es Ihnen ist. Klappt es absolut nicht, dann dürfen Sie sich vergewissern, was die Jugendlichen hinter Ihrem Rücken treiben. Dem können Sie dann entsprechend entgegenwirken.
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