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Audi: Behindertenrabatt - Hilfreiches

Auch Behinderte können problemlos Auto fahren.
Auch Behinderte können problemlos Auto fahren.
Viele Autohändler wie Audi bieten für Behinderte Nachlässe beim Neukauf eines Fahrzeugs an. Diese Autos werden anstatt zum Händlerpreis zum Listenpreis verkauft. Mit dem Behindertenrabatt sind Vergünstigungen von bis 15 % möglich.

Informationen zum Behindertenrabatt

  • Viele Autohersteller wie Audi, BMW, Citroën oder Ford bieten Sondernachlässe für Behinderte beim Kauf eines Neuwagens an. Diese erhalten dann die Fahrzeuge statt zum Händlerpreis mit Aufschlag, etc. den Wagen zum Listenpreis. Dabei handelt es sich nicht um speziell für Behinderte konstruierte Fahrzeuge, sondern um normale Neuwagen. Ist ein Umbau aufgrund der Behinderung notwendig, muss der Käufer diesen in Auftrag geben und auch selbst bezahlen.
  • Den Rabatt gewährt allerdings der Händler - nicht der Fahrzeughersteller selbst. Dieser Händler erhält dann den von ihm gewährten Rabatt vom Hersteller rückvergütet. Ob der Autohändler nun letztendlich den Behindertenrabatt gewährt, hängt vom Händler, seinem Verkaufsverhalten und dem Verhandlungsgeschick des potenziellen Käufers ab. Autohändler bieten häufig nicht von allein Vergünstigungen für Behinderte an. Der behinderte Käufer sollte also direkt den Autohändler um den Rabatt bitten, wenn er diesen nutzen möchte.

Bei Audi den Rabatt für Behinderte erhalten

  • Auch Audi bietet den Behindertenrabatt für Behinderte an. Allerdings müssen sie dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Interessierte behinderte Käufer erhalten den Nachlass nur, wenn sie den Behindertenausweis mit einer Behinderung von über 50 % und den Abkürzungen „BL“, „H“, „aG“, oder „G“ vorlegen können.
  • Ebenfalls berechtigt sind Kunden mit einer Armbehinderung und Contergangeschädigte. Potenzielle Käufer mit einer Sehbehinderung müssen mithilfe Ihres Führerscheins nachweisen können, dass sie eine Farbhilfe benötigen. Der Autohersteller kann im Zweifelsfalle einen Nachweis über den Einbau der Farbhilfen vom Käufer verlangen, da hier die Behinderung nicht über einen Behindertenausweis nachgewiesen werden kann.
  • Eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten und die Zulassung auf den Behinderten selbst ist ebenfalls eine Voraussetzung dafür, dass der Rabatt beim Kauf gewährt wird.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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